Cannabis als Medikament - (An)erkannt und doch nicht bezahlt
(ots) - Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen gab
heute, 10.12.2018, ein Urteil zur Ablehnung der Kosten
Krankenkassen bei der Verabreichung von Cannabis-Medikamenten zur
Linderung von ADS-/ADHS-F
bekannt. [1]
"Unabh
Gesundheitszustandes des Kl
Krankenkasse und des Gerichts, cannabishaltige Medikamente w
einer ADS-/ADHS-Erkrankung keine Wirksamkeit haben und die Symptome
sogar verst" stellt Nadine Witt-Luckmann, themenpolitische
Sprecherin f
Niedersachsen, fest. "Denn sehr wohl gibt es Studien, die genau das
Gegenteil belegen. So untersuchte der US-Amerikaner Dr. David Bearman
unter anderem den Zusammenhang zwischen dem Endocannabinoidsystem und
ADHS. Das Ergebnis: Die Wirksubstanzen in Cannabis, die Cannabinoide
wie THC oder CBD enthalten, k
bei ADS- und ADHS-Patienten vorhandenen Dopaminmangel im Gehirn
auszugleichen. Voraussetzung daf
ADHS bzw. ADS richtig dosiert und verabreicht wird. Und das sollte
m
die Krankenkassen." [2]
Auch wurde im Urteil festgestellt, dass Cannabis nur bei
schwerwiegenden Erkrankungen verordnet werden k
kommissarischer Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen, stellt
dazu klar:
"Es ist geradezu ein Treppenwitz, wenn sich das Urteil darauf
st
nicht mehr als Medikament f
bis zu dessen
Arzneimittelwesen u.a. anderem auch f
Ausnahmegenehmigungen erteilt. [3] Es ist beim besten Willen nicht
nachvollziehbar, warum das nicht Eingang in das Urteil gefunden hat,
zumal das Bundesaufsichtsamt f
Beurteilung, in welchen F
werden, den behandelnden
Kl
nicht alle sind so ablehnend gegen
ADHS. [5] Das eigentliche Problem ist aber das SGB V. Denn hier
liegt der Hase im Pfeffer, das Sozialgesetzbuch hat mit dem
Bet
Kosten f
SGB bezieht, muss in diesem Land halt leiden. Der Skandal an sich!"
Quellen:
[1] http://ots.de/8cbk6o[..]
[2] https://www.leafly.de/cannabis-bei-adhs-und-ads/
[3] http://ots.de/PpquvU[..]
[6] https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/31.html
[4] http://ots.de/S5fJPh[..]
[5] http://ots.de/42vaqV[..]
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Thomas Ganskow
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Datum: 06.01.2019 - 05:00 Uhr
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