businesspress24.com - Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Arbeitsrecht
 

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Arbeitsrecht

ID: 999302

Weihnachtsgeld mit "wenn und aber"?


(businesspress24) - Wird dem Arbeitnehmer vertraglich ein bestimmter Anteil seines Monatsgehalts mit prozentualer jährlicher Anhebung als Weihnachtsgeld gewährt, kann die Zahlung nicht beliebig wieder eingestellt werden. Wie das Bundesarbeitsgericht laut D.A.S. entschied, gibt auch ein vertraglicher Vorbehalt der Freiwilligkeit dem Arbeitgeber nicht das Recht, einfach von der Auszahlung abzusehen.
BAG, Az. 10 AZR 177/12

Hintergrundinformation:
Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung zusätzlich zum normalen Gehalt, welche mancher Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern meist im Dezember auszahlt. In vielen Betrieben ist diese Zahlung seit langer Zeit üblich, oft wird sie im Arbeitsvertrag verankert. In Zeiten knapper Kassen sind viele Arbeitgeber hier jedoch geneigt, Einsparungen vorzunehmen. Oft hält man sich diese Möglichkeit durch einen sogenannten Freiwilligkeitsvorbehalt offen. Der Fall: Im standardmäßig verwendeten Arbeitsvertrag eines Unternehmens wurde den Arbeitnehmern im ersten Beschäftigungsjahr ein Weihnachtsgeld von 40 Prozent ihres Monatsgehaltes zugesichert. Pro Kalenderjahr sollte das Weihnachtsgeld um 10 Prozent steigen, bis die Höhe eines vollen Monatsgehalts erreicht sein würde. Der Vertrag enthielt jedoch auch eine Einschränkung: Das Weihnachtsgeld sollte in jedem Einzelfall freiwillig und ohne Rechtsanspruch für die Zukunft gezahlt werden. Als der Arbeitgeber zwei Jahre lang kein Weihnachtsgeld zahlte, ging ein Arbeitnehmer vor Gericht. Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht entschied nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, dass das Weihnachtsgeld zu zahlen sei. Unklarheiten bei der Auslegung von allgemeinen Vertragsbedingungen gingen zu Lasten des Verwenders. Hier würden einerseits konkrete Voraussetzungen und jährliche Staffelungen für die Zahlung von Weihnachtsgeld angegeben, andererseits solle dies aber keine verbindliche Rechtswirkung haben. Die einschränkende Klausel im Arbeitsvertrag sei unklar und damit auch unwirksam. Die Vertragsregelung, nach der ein Weihnachtsgeld in einer konkreten Höhe gezahlt werde, bleibe wirksam und sei vom Arbeitgeber zu beachten.




Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.02.2013, Az. 10 AZR 177/12

Weitere Informationen bietet das Rechtsportal auf www.das.de/rechtsportal



Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook, Twitter und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.


Bitte geben Sie im Falle einer Veröffentlichung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutzversicherung als Quelle an.

Im Falle einer Veröffentlichung freuen wir uns über einen Beleg.


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2012 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von 1,2 Mrd. Euro. Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Save the date: Festveranstaltung aus Anlass des 70. Geburtstages von Dr. Wolfgang Gerhardt am 11. Januar 2014
Rheinische Post: Hendricks will
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.12.2013 - 08:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 999302
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 92 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Arbeitsrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung



 

Who is online

All members: 10 562
Register today: 1
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 88


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.