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Mehr als 2.200 Schulschwänzer im letzten Schuljahr

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Mehr als 2.200 Schulschwänzer im letzten Schuljahr


(pressrelations) -
Innenminister Herrmann appelliert an Eltern und kündigt Fortsetzung der Schulschwänzerinitiative an: "Abgleiten in Kriminalität verhindern"

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die aktuelle Schulschwänzer-Statistik veröffentlicht. So registrierte die Bayerische Polizei im vergangenen Schuljahr 2011/2012 mit 2.251 Schulschwänzern einen leichten Anstieg im Vergleich zum Vorjahr (2.047). In 2.149 Fällen ersuchten die Schulbehörden die Polizei ausdrücklich um Mithilfe. Nur knapp jeder zweite Schüler hatte einen berechtigten Grund, dem Unterricht fernzubleiben, da beispielsweise eine Entschuldigung der Eltern bei Krankheit vergessen wurde. Eigeninitiativ griff die Bayerische Polizei 156 Schülerinnen und Schüler beim Schwänzen auf. "Unsere erfolgreiche Bayerische Schulschwänzerinitiative werden wir auch in diesem Schuljahr fortsetzen", betonte der Innenminister. "Wir wollen damit verhindern, dass notorische Blaumacher in die Kriminalität abgleiten." Herrmann appellierte daher an alle Eltern, besonders darauf zu achten, dass ihre Kinder der Schulpflicht nachkommen.

Studien belegen, dass beharrliche Schulschwänzer einem höheren Risiko unterliegen, später straffällig zu werden. Deshalb geht es bei der Bayerischen Schulschwänzerinitiative um Minderjährige, die wiederholt unentschuldigt dem Unterricht fernbleiben. Mit diesem Konzept will die Bayerische Polizei Schulschwänzern frühzeitig die Risiken ihres eigenen Handelns aufzeigen und noch schlimmeren Fehlentwicklungen der jungen Menschen vorbeugen.

"Nicht nur die Schulen, auch die meisten betroffenen Eltern sehen die Schulschwänzerinitiative positiv und sind oftmals dankbar für die Unterstützung", erläuterte Herrmann. "Die Erfahrung zeigt, dass insbesondere bei 'notorischen' Schulschwänzern häufig erzieherische Probleme und eine Überforderung der Sorgeberechtigten vorliegen." Aber auch auf die betroffenen Schüler zeigen die Maßnahmen der Polizei Wirkung. "Wenn Schulschwänzer durch uniformierte Beamte zur Schule gebracht werden, beeindruckt das und schreckt potentielle Nachahmer oder 'Wiederholungstäter' ab", so Herrmann.





Nur in wenigen Einzelfällen sind die Eltern uneinsichtig, gleichgültig oder ablehnend. Dann werden neben den Schulen weitere Behörden wie beispielsweise Jugendamt, Schulamt oder Schulpsychologen informiert. Diese Informationen über die familiären Hintergründe ermöglichen es den Jugendschutzbehörden, notwendige Schwerpunkte in der Familienhilfe zu setzen.

Nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen müssen Erziehungsberechtigte dafür sorgen, dass minderjährige Schulpflichtige am Unterricht regelmäßig teilnehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen besuchen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann von der Kreisverwaltungsbehörde als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.


Pressesprecher: Oliver Platzer
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E-Mail: presse(at)stmi.bayern.de


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Datum: 24.09.2012 - 04:45 Uhr
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