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Minijobs: Das plant die Ampel

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Die Ampelregierung aus SPD, Grüne und FDP hat sich für die kommende Legislaturperiode viel vorgenommen. Gemäß den Statuten des Koalitionsvertrags plant die Koalition eine Reform der Minijobs und die damit einhergehende Anhebung des gesetzlichen Mindestlohn. Was die neue Regierung unter der Führung von Olaf Scholz im Detail plant, erläutert der nachfolgende Artikel.

Höherer Mindestlohn

In Bezug auf den Mindestlohn konnten sich SPD und Grüne durchsetzen. Wie bereits in den Wahlprogramm der Parteien niedergeschrieben, sollen geringfügig Beschäftigte künftig zwölf Euro pro Stunde erhalten. Gegenwärtig beträgt der Mindestlohn seit dem 1. Juli 2021 in Deutschland 9,60 EUR die Stunde.

Die FDP geht diesen Schritt mit, obwohl sie befürchtet, dass die Gesetzesänderung zu vermehrten Entlassungen von Arbeitskräften führen könnte. Ursprünglich waren die Liberalen gegen die Anhebung des Mindestlohn, mussten sich aber am Ende SPD und Grünen beugen. Die Koalitionspartner haben sich darauf verständigt, die Gesetzesnovelle schnellstmöglich durch den Bundestag zu bringen.

Warum zwölf Euro?

Kritiker wundern sich über den Betrag von zwölf Euro und führen an, dass dieser willkürlich gewählt worden sei. Dem muss jedoch dezidiert widersprochen werden, da ein Stundenlohn in der genannten Höhe circa 60 Prozent des mittleren Bruttoverdienstes hierzulande entspricht. Wer weniger verdient, gilt laut Definition der EU-Kommission als armutsgefährdet. Nach der Anhebung soll der Lohn für eine geringfügige Beschäftigung wie bisher in Abstimmung mit der unabhängigen Mindestlohnkommission festgesetzt werden.

Anhebung der Lohnuntergrenze auf 520 EUR

Auch die Minijobs geraten ins Visier der Ampel-Koalition. Wer in der heutigen Zeit einer geringfügig entlohnten Beschäftigung nachgeht, reiht sich in der Arbeitswelt am unteren Ende ein. Hinzukommt ein löchriger Kündigungsschutz sowie das Fehlen der sozialen Sicherungsnetze. Laut einer Anfrage der Partei Die Linke im Deutschen Bundestag leiden knapp 20 % der Betroffenen an sozialer Unsicherheit, da ihr Arbeitsvertrag lediglich befristet ist. Ferner reicht die Lohnuntergrenze von 450 EUR nicht zum Leben. So erscheint es logisch, dass die Verdienstgrenze für geringfügig Beschäftigte auf 520 EUR steigen soll.





Aus Berlin ist zu vernehmen, dass der FDP die Reform der Minijobs zugestanden wird, da sie sich in Bezug auf den Mindestlohn nicht durchsetzen konnte. Dies kann jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass derartige prekäre Beschäftigungsverhältnisse höchst umstritten sind.

70 EUR mehr pro Monat

Mit der Anpassung der Lohnuntergrenze haben Minijobber, die den Betrag voll ausschöpfen, in naher Zukunft pro Monat 70 EUR mehr im Portemonnaie. Würde die Lohnuntergrenze nicht angepasst werden, hätten geringfügig Beschäftigte kein Lohnplus zu erwarten. Sie würden nur in dem Sinne profitieren, dass sie ihre Arbeitszeit marginal verringern können, ohne finanzielle Defizite zu erleiden. Arbeitgeberverbände haben dies schon lange kritisiert.

Der Koalitionsvertrag bietet für die genannte Problematik folgende Lösung an: Künftig orientiert sich die Grenze für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu den Bedingungen des Mindestlohn. Konkret bedeutet das: Wer pro Woche 10 Stunden arbeitet und pro Zeiteinheit jeweils zwölf Euro erhält, verdient im Mittel monatlich 520 EUR.

Darüber hinaus haben die Ampelparteien versprochen, dass die Minijobs nicht als Ersatz zu einer regulären Beschäftigung zu sehen sind und auch nicht als Teilzeitfalle für Frauen missbraucht werden dürfen. Wie dies verhindert werden soll, ist gegenwärtig unklar.

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Datum: 20.12.2021 - 06:59 Uhr
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