Polizei darf "Corona-Daten" für strafrechtliche Ermittlungen nutzen / Rheinland-pfälzisches Justizministerium bestätigt SWR die Zugriffsmöglichkeit der Ermittler
(ots) - Landesdatenschutzbeauftragter Kugelmann fordert Beschr
Mainz. Die Polizei darf in bestimmten Fen Diebstahls, Betrugs oder Hausfriedenbruchs handeln.
Corona-Verordnung schlie"Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zul" Dies bezieht sich laut rheinland-pf
Polizeipr
Kugelmann fordert Datennutzung nur bei schweren Verbrechen Nach Kugelmanns Auffassung ist ein Zugriff auf die Daten durch die Polizei nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten wie Mord oder Totschlag zu rechtfertigen. Bei einer kleinen Schl
Polizeigewerkschaften halten Datenzugriff bei schweren Straftaten f"Es w", sagt Soulier. Auch die Gewerkschaft der Polizei Rheinland-Pfalz ist der Auffassung, dass es den Ermittler*innen mDaten beim Einwohnermeldeamt oder den Zulassungsstellen.
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Datum: 21.07.2020 - 23:00 Uhr
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