Bundesärztekammerpräsident Reinhardt zum heutigen Sterbehilfe-Urteil: "Wir brauchen genügend Zeit für Zuwendung und seelischen Beistand"
(ots) - Zu dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH)
zur Unterst
Bundes
"Die Bundes
Implikationen des heutigen Urteils eingehend pr
den Landes
Die dem BGH-Urteil zu Grunde liegenden F
es war, dass der Gesetzgeber im Jahr 2015 die gesch
F
insbesondere f
Suizidentinnen waren nicht lebensbedrohlich erkrankt, wurden aber von
einem Sterbehilfeverein beim Sterben unterst
Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2013 litt die suizidwillige
Patientin an einer schweren, aber nicht lebensbedrohlichen
Erkrankung. Dennoch hatte der angeklagte Hausarzt seiner Patientin
Zugang zu einem Medikament verschafft, nach dessen Einnahme sie
verstarb.
Betont werden muss auch heute, dass die Beteiligung an
Selbstt
vielmehr Aufgabe von
und Sterbenden Beistand zu leisten. Daher sollten
Handlungen auf eine lebensorientierte Behandlung abzielen und Leiden
durch eine geeignete schmerzmedizinische Versorgung lindern. Gerade
die Palliativmedizin stellt eine ad
Sterbebegleitung dar. Wir brauchen auch gen
und seelischen Beistand, umso den Menschen mit schweren Erkrankungen
Zukunfts
Einrichtungen und Strukturen schaffen. Das ist eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns alle stellen m
Es w
geweckt werden, die auf einen regelhaften Anspruch auf
Assistenz beim Suizid gerichtet sind. Daher ist und bleibt es
richtig, wenn Handlungen zur gesch
Selbstt"
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Bundes
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Datum: 03.07.2019 - 12:37 Uhr
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