businesspress24.com - Schadenersatz bei PKW-Privatnutzung?
 

Schadenersatz bei PKW-Privatnutzung?

ID: 813276

Ein Arbeitnehmer (im entschiedenen Fall ein Arzt), der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander, Berlin, zum Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 22. Juni 2011 (8 AZR 102/10)


(businesspress24) - Der Fall: Ein Oberarzt wohnte einige Kilometer von seinem Arbeitsort (einer Klinik). Im Rahmen seiner Rufbereitschaft hielt er sich in seiner Wohnung auf, als er zur Dienstaufnahme ins Klinikum gerufen wurde. Er fuhr mit seinem Privatfahrzeug von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte. Bei Straßenglätte kam er dabei von der Straße ab und rutschte in den Straßengraben. Die Erstattung des durch diesen Unfall an seinem Pkw entstandenen Schadens verlangt er von seinem Arbeitgeber.

Das Bundesarbeitsgericht gab dem Oberarzt Recht: Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer - soweit keine abweichenden Vereinbarungen vorliegen - seine Aufwendungen für Fahrten zwischen seiner Wohnung und seiner Arbeitsstätte selbst zu tragen. Dazu gehören auch Schäden an seinem Fahrzeug. Eine Ausnahme davon ist dann zu machen, wenn der Arbeitnehmer während seiner Rufbereitschaft vom Arbeitgeber aufgefordert wird, seine Arbeit anzutreten und er die Benutzung seines Privatfahrzeugs für erforderlich halten durfte, um rechtzeitig am Arbeitsort zu erscheinen.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Im vorliegenden Fall wäre die Sache sicher anders zu entscheiden gewesen, wenn der Oberarzt nicht eilig in die Klinik gemusst hätte und dazu seinen Privatwagen nicht zwingend benötigte. Hätte der Arzt also an dem besagten Tag nur einige nicht eilige Routinearbeiten zu erledigen gehabt, wäre er auf seinem Schaden "sitzengeblieben".

Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Wenn Sie Ihren Arbeitnehmer dringend zur Arbeit rufen und dieser, um pünktlich zu sein, keine andere Chance hat, als seinen Privatwagen zu benutzen, müssen Sie auch dessen Schäden ersetzen. Das gilt allerdings dann nicht, wenn der Arbeitnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Hätte der Oberarzt den Unfall also dadurch verursacht, dass er in einer unübersichtlichen Kurve überholte, ginge er leer aus.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht





Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin, Zufahrt über Straße Unter den Linden
(S- und U-Bahnhof Friedrichstrasse)
Zweigstelle Berlin-Marzahn: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin
(S-Bahnhof Marzahn)

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel. (030) 4 000 4 999
Mail: Fachanwalt(at)Arbeitsrechtler-in.de

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
anwalt-marketing(at)web.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Wir haben die Individualität der Schüler ausgeblendet. Dies holen wir jetzt mit Schwierigkeiten nach
Neues Buddhismus-Studium: Lehrgang 10 startet im März
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 12.02.2013 - 03:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 813276
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 91 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schadenersatz bei PKW-Privatnutzung?
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck&Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bredereck&Willkomm



 

Who is online

All members: 10 563
Register today: 0
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 96


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.