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Unabhängige Heimaufsicht / An wen sich Heimbewohner wenden können, wenn interne Beschwerden nicht fr

ID: 627599


(ots) - Alten- und Pflegeheime sind verpflichtet,
umgehend den Beschwerden von Bewohnern nachzugehen. Bleibt aber weder
die persönliche Intervention noch die Beschwerde über den
Bewohnerbeirat ohne Folgen, so können Betroffene sich an die
unabhängige Heimaufsicht wenden, berichtet das Apothekenmagazin
"Senioren Ratgeber". Diese Behörde kontrolliert, ob das Heim die
gesetzlichen Vorschriften einhält und die Pflegequalität
sicherstellt. Die für das jeweilige Heim zuständige Behörde muss im
Heimvertrag genannt sein. Gute Heime hängen die Adresse öffentlich
aus.

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Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 5/2012 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.



Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.senioren-ratgeber.de




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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.04.2012 - 02:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 627599
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Baierbrunn


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Kategorie:

Soziales


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