businesspress24.com - Aufhebungsvertrag auf Iniatitive des Arbeitnehmers
 

Aufhebungsvertrag auf Iniatitive des Arbeitnehmers

ID: 511556

Der Arbeitnehmer hat einen neuen Job und will sein altes Arbeitsverhältnis so schnell wie möglich beenden. Doch was, wenn hier längere Kündigungsfristen gelten?


(businesspress24) - Sie haben ein lukratives Jobangebot erhalten und möchten sich verändern. Der neue Chef möchte, dass Sie am besten sofort anfangen. Doch dann die Ernüchterung: Ihr Arbeitsvertrag sieht Kündigungsfristen von drei Monaten vor.
Zunächst gilt: Auch als Arbeitnehmer sind Sie an die vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden.
Sinnvoll ist in einer solchen Situation eine einvernehmliche Einigung über die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Aufhebungsvertrages. Man kann sich in dessen Rahmen mit dem Arbeitgeber darüber einigen, dass das Arbeitsverhältnis ohne Kündigungsfrist oder mit einer wesentlich kürzeren enden soll. Ein Rechtsanspruch auf den Aufhebungsvertrag besteht aber nicht. Arbeitgeber werden sich aber in der Regel nicht sträuben, den Arbeitnehmer früher gehen zu lassen. Erfahrungsgemäß arbeiten Arbeitnehmer, die ein neues Arbeitsverhältnis im Blick haben, nicht allzu motiviert. Der Arbeitgeber spart Geld, wenn er sich von solchen Mitarbeitern früher trennt.
Wenn sich der alte Chef weigert, kann man ihn vorsichtig an diese Umstände erinnern.
Wenn alles nicht hilft und man einfach bei der neuen Firma zu arbeiten anfängt, drohen Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers. Diese sind nach meiner Erfahrung in der Praxis aber für den Arbeitgeber schwierig durchzusetzen. Der Arbeitgeber hat es häufig schwer, den Schaden zu berechnen. Außerdem sieht er sich dem Einwand ausgesetzt, dass der Arbeitnehmer ja auch hätte krank werden können. Was hätte er dann unternommen?
Falls man sich über eine vorzeitige Beendigung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages einig wird, ist folgendes zu beachten:
Der Aufhebungsvertrag muss immer schriftlich abgefasst werden, sonst ist er unwirksam und das Arbeitsverhältnis besteht fort.
Der Aufhebungsvertrag sollte, soweit diese im Arbeitsverhältnis relevant sind, Regelungen über folgende Punkte enthalten:
-Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses




-Zahlung einer Abfindung
-Restliche Vergütung
-Resturlaub, ggf. Abgeltung des restlichen Urlaubs
-Arbeitszeugnis
-Zahlung eventueller Prämien, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld (eventuell anteilig)
-Übergabe der Betriebsmittel und sonstiger Gegenstände aus dem Besitz des Arbeitgebers (Computer, Firmenhandy, Schlüssel etc.)
-Restnutzung/Übergabe Firmenwagen
-Regelungen über eine eventuell vorhandene betriebliche Altersvorsorge



Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck
Fachanwalt für Arbeitsrecht, Essen

02.11.2011

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte, Essen und Berlin
Ihr kompetenter Fachanwalt für Kündigungsschutzklagen und Arbeitnehmervertretung in Essen, im Raum Rhein-Ruhr und in Berlin

fachanwalt(at)arbeitsrechtler-essen.com

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
(Büropark Ruhrallee, Bus 154 und 155, Haltestelle Hohefuhrstraße)
Tel. 0201-4532 00 40
Mail: fachanwalt(at)arbeitsrechtler-essen.com

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216 (Ecke Fasanenstraße), 10719 Berlin
(U-Bahnhof Uhlandstraße, S- und U-Bahnhof Zoologischer Garten)
Tel. 030-4000 4999

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-essen.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte
Angebote für Arbeitnehmer:

-Vertretung gekündigter Arbeitnehmer
-Kündigungsschutzklagen
-Außergerichtliche und gerichtliche Verhandlungen über Abfindungssummen
-Beratung von Arbeitnehmern im Fall ihrer Versetzung
-Beratung von Arbeitnehmern bei Änderungskündigungen
-Änderungsschutzklagen
-Vertretung von Arbeitnehmern in Statussachen (Problem der sogenannten "Scheinselbstständigkeit")
-Statusklagen
-Vertretung von Arbeitnehmern bei allen Fragen des Arbeitsentgelts
-Beratung von Arbeitnehmern bei Aufhebungsverträgen
-Beratung von Arbeitnehmern bei Abwicklungsvereinbarungen
-Beratung von Arbeitnehmern im Fall einer Abmahnung
-Beratung zur rechtlichen Wirkung von Arbeitsvertragsklauseln
-Allgemeine Arbeitsvertragsberatung
-Beratung von Arbeitnehmern im Fall von Mobbing oder Bossing
-Beratung von Arbeitnehmern bei der Formulierung von Zeugnissen
-Zeugnisklagen
-Beratung von Handelsvertretern
-Provisionsklagen
-Deutschlandweite Vertretung von Arbeitnehmern in allen Prozessen vor den erstinstanzlichen Arbeitsgerichten, in Berufungssachen vor allen Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Bredereck Willkomm
Rechtsanwälte in Essen



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck Willkomm
Alexander Bredereck
Ruhrallee 185
45136 Essen
essen-anwalt-marketing(at)web.de
(0201) 45320040
http://www.arbeitsrechtler-essen.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Müttergenesungswerk drängt auf schnelle Verbesserungen für kranke Mütter
Welthungerhilfe und terre des hommes 
stellen die Studie
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 02.11.2011 - 06:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 511556
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Essen


Telefon: (0201) 45320040

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 124 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Aufhebungsvertrag auf Iniatitive des Arbeitnehmers
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bredereck Willkomm Rechtsanwälte



 

Who is online

All members: 10 562
Register today: 1
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 59


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.