businesspress24.com - Arbeitsrecht Münster informiert: Ehemann ist Empfangsbote
 

Arbeitsrecht Münster informiert: Ehemann ist Empfangsbote

ID: 452300

Das Bundesarbeitsgericht hält dieÜbergabe eines Kündigungsschreibens an den Ehemann der Arbeitnehmerin auch an dessen Arbeitsplatz für ausreichend.


(businesspress24) - In seiner Entscheidung vom 09.06.2011 hat das Bundesarbeitsgericht nochmals klargestellt, dass eine Kündigung als zugegangen gilt, wenn sie so in den Machtbereich des Gekündigten gelangt ist, dass unter gewöhnlichen Umständen unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung damit zu rechnen ist, dass der Gekündigte Kenntnis nehmen kann.

Das Bundesarbeitsgericht sieht insoweit eine Person, die mit dem Empfänger in einem Haushalt lebt und aufgrund ihrer Reife und Fähigkeiten geeignet erscheint, die Erklärung weiterzuleiten als Empfangsboten an. Ehegatten sind daher nach Ansicht des Bundesarbeitsgericht Empfangsboten.

Das Bundesarbeitsgericht weist weiter darauf hin, dass nach der Verkehrsauffassung damit zu rechnen sei, dass der Ehemann, dem am Nachmittag die Kündigung für seine Ehefrau zugestellt wird, diese nach Rückkehr nach Hause noch am gleichen Tag weiterleitet.

Fazit: Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts eröffnet dem Arbeitgeber neue Möglichkeiten der Zustellung des Kündigungsschreibens. Insbesondere die Fiktion des Bundesarbeitsgerichts, dass die Kündigung noch am selben Tage weitergeleitet werde, ist als arbeitgeberfreundlich zu bewerten. Manch ein Arbeitnehmer, der mit einer Abfindung für den Verlust seines Arbeitsplatzes spekulierte wird nun ein böses Erwachen erleben.





Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

JAKOBS I GUILLEAUME Rechtsanwälte Partnerschaft ist Ihre Kanzlei vor Ort (ansässig in Senden nahe Münster) speziell für das Arbeitsrecht. Wir stellen unsere besonderen Kenntnisse, nachgewiesen durch Fachanwaltschaften, zur Verfügung, um Ihnen auch bei komplexesten Mandaten zum Erfolg und zu Ihrem Recht zu verhelfen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.arbeitsrecht-senden.de




Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Jakobs/Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft
Herbert Jakobs
Wilhelm-Haverkamp-Straße 7
48308 Senden
recht(at)jakobsguilleaume.de
02597/939170
http://www.familienrecht-senden.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Kölner Stadt-Anzeiger: Schwarz-Schilling: Alle EU-Staaten müssen Kosovo anerkennen, um Gewalt zu bee Familienrecht Münster - Unterhalt nicht allein vom Kindesalter abhängig
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 28.07.2011 - 09:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 452300
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Herbert Jakobs
Stadt:

Senden


Telefon: 02597/93917-0

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 112 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitsrecht Münster informiert: Ehemann ist Empfangsbote
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Jakobs/Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Jakobs/Guilleaume Rechtsanwälte Partnerschaft



 

Who is online

All members: 10 563
Register today: 0
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 54


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.