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BDI zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG): "Gefährdung
von Betriebsgeheimnissen ohne Nutzen für Ve

ID: 443369


(ots) -
- Nur spärliches Interesse der Verbraucher
- Erweiterung des Anwendungsbereichs des VIG auf sämtliche
Verbraucherprodukte unsinnig
- VIG nicht mit Vorschriften der Gefahrenabwehr überfrachten

"Durch die geplante Änderung des Verbaucherinformationsgesetzes
(VIG) werden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gefährdet ohne
tatsächlichen Nutzen für den Verbraucher." So kommentierte
BDI-Hauptgeschäftsführer Markus Kerber den Kabinettsentwurf zum VIG
am Mittwoch in Berlin.

"Die sinkende Zahl von Anfragen beweist, dass einzelne Verbraucher
kaum Interesse an diesen behördlichen Informationen haben. Sie wenden
sich mit ihren Fragen zum Produkt lieber direkt an das betreffende
Unternehmen", sagte Kerber unter Berufung auf neueste Erhebungen des
Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucher
(BMELV). Demzufolge gab es 2010 lediglich 314 Anfragen im Gegensatz
zu 487 Anfragen für den Erhebungszeitraum 2008/2009. "Ein Großteil
der Anfragen, nämlich 180 von 314, wurde nicht durch einzelne
Verbraucher zu bestimmten Produkten gestellt, sondern von
Verbraucherorganisationen. Sie sehen darin ein Instrument, umfassende
Produktinformationen zu sammeln", sagte Kerber.

"Es ist falsch, das VIG trotz des spärlichen Interesses nun über
den Lebensmittelbereich hinaus auf sämtliche Verbraucherprodukte
auszudehnen und dabei um den Aspekt der Gefahrenabwehr zu erweitern",
kritisierte Kerber. Unbestritten sei, dass bei Gefahr für die
Gesundheit schnell gehandelt und alles zum Schutz des Verbrauchers
getan werden müsse. Dafür gebe es aber die entsprechenden
Gefahrenabwehrgesetze wie das Lebens- und Futtermittelgesetz (LFGB)
und das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG). Der jetzt geplante
sofortige Vollzug führe dazu, dass trotz erhobenen Widerspruchs oder
Klage sensible Informationen an die Öffentlichkeit gelangen können.




Kerber: "Das neu gestaltete VIG ist eine Einladung an Wettbewerber,
sich über die Produkte der Konkurrenz zu informieren, und eine Gefahr
für schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse."



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Datum: 19.07.2011 - 07:04 Uhr
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