Arbeitsrecht München: Urlaubsabgeltungsanspruch
WKK Rechtsanwälte München informierenüber geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der ein Urlaubsabgeltungsanspruch bei Tod des Arbeitnehmers vererblich ist.
(businesspress24) - Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist früher davon ausgegangen, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch nur besteht, wenn auch ein Urlaubsanspruch besteht. Der Urlaubsabgeltungsanspruch konnte nur geltend gemacht werden, wenn er als Surrogat des Urlaubsanspruches vorlag. Damit würde eine Vererblichkeit des Urlaubsabgeltungsanspruches nicht gegeben sein, da mit Tod des Arbeitnehmers auch kein Anspruch auf Urlaub in Natura vorhanden ist.
Diese Rechtsprechung wurde im Zuge der neuen EuGH Rechtsprechung aufgegeben, nach der ein Arbeitnehmer auch bei längerer fortgesetzter Erkrankung einen Urlaubsabgeltungsanspruch geltend machen kann. Betrachtet man, wie der EuGH, den Urlaubsabgeltungsanspruch als eigenen Leistungsanspruch, der auf Grund einer längeren Arbeitsunfähigkeit entsteht, kann dieser Anspruch auch auf die Erben des Arbeitnehmers übergehen, wenn der Arbeitnehmer verstirbt. Dem stehen auch nicht der Gesetzeswortlaut des Bundesurlaubsgesetz entgegen. Dort ist nicht geregelt, dass die Abgeltung nach §7 Abs.4 Bundesurlaubsgesetz nur möglich ist, wenn der Urlaubsanspruch in natura erfüllbar ist.
Wenn demnach ein Arbeitnehmer nach lange andauernder Arbeitsunfähigkeit verstirbt, können die Erben den enstandenen Urlaubsabgeltungsanspruch für sich beanspruchen.
Für Fragen hierzu: www.wkk-partner.de
herausgegeben von Christian Kronbichler, Fachanwalt für Arbeitsrecht (München)
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Kanzlei WKK Rechtsanwälte ist im Bereich Arbeitsrecht spezialisiert:
www.rechtsanwalt-in.de
WKK Rechtsanwälte München
Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Kronbichler
Viktor-Scheffel-Str. 20
80803
München
info(at)rechtsanwalt-in.de
089 38 39 87 70
http://www.rechtsanwalt-in.de
Datum: 11.02.2011 - 06:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 346870
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Christian Kronbichler Fachanwalt für Arbeitsrecht
Stadt:
München
Telefon: 089 38 39 87 70
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 179 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitsrecht München: Urlaubsabgeltungsanspruch
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
WKK Rechtsanwälte München (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).