businesspress24.com - BGH entscheidet zugunsten von sogenannten"Schrottimmobilien"-Anlegern - Betroffene müssen
 

BGH entscheidet zugunsten von sogenannten"Schrottimmobilien"-Anlegern - Betroffene müssen schnell ha

ID: 335287


(businesspress24) - Erfurt, 25. Januar 2011. Erwerber von sogenannten "Schrottimmobilien" können wieder etwas Hoffnung schöpfen, auf gerichtlichem Weg zu ihrem Recht zu kommen. Anfang Januar der neunte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs einmal mehr über die sogenannten "Schrottimmobilien" entschieden. Darauf hat der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) aus Erfurt hingewiesen.

Dabei hat der BGH in acht Fällen Urteile aufgehoben, in denen die Vermittler über die Provisionshöhe getäuscht hatten; in drei Verfahren haben die Bundesrichter wegen schwebender Vergleichsverhandlungen der Parteien zunächst Verkündungstermin anberaumt. Damit soll den Parteien die Gelegenheit gegeben werden, ihre Vergleichsverhandlungen abzuschließen.

Die Gestaltung der Fälle sei - so der BGH - derjenigen vergleichbar, die der Entscheidung des Senats vom 29. Juni 2010 zugrunde lag. Damals hatte der Senat ein Berufungsurteil bestätigt, das eine arglistige Täuschung der Anleger über die Höhe der Vertriebsprovisionen bejahte.

ACHTUNG: Verjährungsfrist für Altfälle

Von Betroffenen, die sich an "Schrottimmobilien" beteiligt haben, wird nun schnelles Handeln erwartet. Die Verjährung für Altfälle - gerade aus den 90er Jahren - endet am 31. Dezember 2011. Die Vielzahl der zu erwartenden Mandate wird es daher den wenigen spezialisierten Anlegerkanzleien schwer machen, die Fälle optimal abzuwickeln. Eine baldmöglichste Beratung über die Schrottimmobilien-Finanzierung ist daher die beste Voraussetzung, um zu seinem Recht zu kommen.

Begriffserklärung

Der Begriff "Schrottimmobilie" klingt zwar nach einfacher Umgangssprache, hat aber mittlerweile auch Eingang in die Rechtsprechung gefunden. Er ist kein Qualitätsmerkmal des Immobilienzustands oder der Sanierungsmaßnahmen. Vielmehr wird der Begriff im Zusammenhang mit Beteiligungen an Immobilienfonds des steuerlich subventionierten Baubooms nach der Wiedervereinigung gebraucht. Die Vermittler solcher Geschäfte gaben oft an, die Immobilie würde sich durch Steuervorteile und Mieteinnahmen finanzieren, so dass sich auch eine Bankfinanzierung tragen würde. Die Mieteinnahmen bleiben bei sogenannten "Schrottimmobilien" jedoch unter dem prognostiziertem Betrag, so dass die Steuerrückzahlungen nicht ausreichen, um entsprechende Darlehen zu bedienen.





Weitere Informationen unter www.dvs-ev.net


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS)

Kompetente und effektive Unterstützung im Kampf gegen betrügerische Unternehmen.

Der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. (DVS) setzt sich seit Jahren gezielt für die Interessen geschädigter Verbraucher und Kapitalanleger ein. Oberstes Ziel des DVS ist es, einen privaten Verbraucherschutz in Deutschland weiter fest zu verankern, um so die Interessen der Verbraucher konsequent gegen betrügerische Unternehmen durchzusetzen.

Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)
Brühler Hohlweg 7
99094 Erfurt
Telefon 0361 31 96 96
Mail: info(at)dvs-ev.net

Geschäftsstelle Jena
Löbdergraben 11
07743 Jena
Telefon 03641 35 35 04
Fax 03641 35 35 22



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

All4press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084
Erfurt
all4press(at)t-online.de
0361 7892609
http://www.all4press.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Kriminalität in NRW-Behörden hoch
Westdeutsche Zeitung: NRW will die Neuverschuldung für 2010 reduzieren - Die wundersame Geldvermehru
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.01.2011 - 10:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 335287
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Claudia Lunderstedt-Georgi
Stadt:

Erfurt


Telefon: 03 61 / 31 96 96

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 107 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BGH entscheidet zugunsten von sogenannten"Schrottimmobilien"-Anlegern - Betroffene müssen schnell ha"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutscher Verbraucherschutzring e.V. (DVS)



 

Who is online

All members: 10 563
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 87


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.