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Medizinische Therapien darf man nicht versteigern

ID: 307933


(ots) - BGH-Urteil zu Internet-Auktionsportalen ist falsches
Signal

"Medizinische Eingriffe zum Niedrigstgebot zu versteigern, ist
ebenso unethisch wie gefährlich. Wer eine Schnäppchenmentalität in
die Medizin einführt, gefährdet die Versorgungsqualität. Das kann
nicht im Interesse der Patienten sein. Qualitätssicherung sieht
anders aus. Aber gerade die fordert die Politik ja verstärkt ein."
Mit diesen Worten kommentierte der Vorsitzende des Vorstandes der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz,
das gestrige Urteil des Bundesgerichtshofs zur Zulässigkeit von
gewinnorientierten Internet-Auktionsportalen für Zahnbehandlungen.

Das Urteil, so Fedderwitz weiter, stelle die Weichen im
Gesundheitswesen falsch: "Eine Therapieentscheidung zu treffen und
darauf ein Kostenangebot aufzubauen, ohne den Patienten untersucht zu
haben, ist für einen Mediziner ein bedenkliches Vorgehen. Dass der
BGH diese Ebay-Mentalität sanktioniert, ist grundfalsch. Eine
Grenzziehung zwischen vermeintlich geringfügigen und schwereren
Eingriffen wird es irgendwann nicht mehr geben. Kommt nach der
Zahnbehandlung das Sonderangebot für den Kaiserschnitt und die
Herz-Operation?"

Fedderwitz wies zugleich daraufhin, dass das Bedürfnis von
Patienten nach Information und Transparenz gerade bei
Zahnersatz-Behandlungen absolut berechtigt sei. Es brauche dafür aber
nichtkommerzielle, neutrale Beratungsstellen mit fundierter
Fachkenntnis. "Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen haben deshalb
Zweitmeinungsinstanzen aufgebaut, bei denen sich der Patient
kostenfrei eine zweite Meinung einholen kann. Mehr dazu erfährt man
unter www.zahnarzt-zweitmeinung.de ."



Für Rückfragen:

Dr. Reiner Kern, Tel.: 030 - 28 01 79 27

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)




Universitätsstr. 73, 50931 Köln
www.kzbv.de


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Datum: 02.12.2010 - 06:22 Uhr
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