SPD-Rechtsexperte: TV-Übertragungen von Strafprozessen ausgeschlossen
(dts) - Als "Schnellschuss" hat SPD-Rechtspolitiker Sebastian Edathy die Initiative von Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle kritisiert, Kameras in Gerichtssälen zuzulassen. "Für Strafprozesse halte ich das für absolut ausgeschlossen, intime Belange von Personen dürfen keinem Millionenpublikum zur Verfügung gestellt werden", sagte der Rechtsexperte der "Mitteldeutschen Zeitung" (Freitagausgabe). Man müsse genau "zwischen Transparenz und Voyeurismus unterscheiden". Edaty kann sich eine TV-Übertragung von Prozessen nur vorstellen, "wenn es sich um herausragende Prozesse ohne Beteiligung von Persönlichkeitsrechten handelt", etwa wenn das Bundesverfassungsgericht über Befugnisse der Bundeswehr im Inland verhandele. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hatte am Donnerstag eine Übertragung wichtiger Gerichtsverfahren im Fernsehen vorgeschlagen. Bisher sind Fernsehaufnahmen aus Gerichtsprozessen in Deutschland verboten, um einen öffentlichen Pranger zu verhindern.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:




SPD-Rechtspolitiker Edathy lehnt Übe">

Datum: 25.11.2010 - 10:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 303794
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH
Stadt:
Berlin
Telefon: 01805-998786-022
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 51 mal aufgerufen.