Selbstbestimmt bis zuletzt / Leitartikel von Julia Emmrich zum Sterbehilfe-Urteil
(ots) - Gut so: Die strengen Regeln f
werden gelockert. Die seit 2015 geltende Gesetzeslage ist verfassungswidrig. Die
Autonomie schwer kranker Menschen wird gest
bekommen dennoch keinen Freibrief: Das mit Spannung erwartete Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Sterbehilfe ist klug und vor allem zeitgem
Karlsruher Richter haben das Recht auf Selbstbestimmung in den Mittelpunkt
gestellt.
Das Urteil entspricht dem Wunsch der meisten Deutschen: Acht von zehn
Bundesb
beim Suizid unterst
Selbstbestimmung am Lebensende. Wer sein Leben beenden m
lauter Schmerz und Leid nicht mehr lebenswert findet, soll die M
haben, in professioneller Begleitung sterben zu d
Angeh
kann dazu f
lebenswert, weil selbstbestimmt anf
war dieser Weg als legale, als w
Die Karlsruher Richter haben sich in ihrem Urteil vom Mittwoch nun aber
keinesfalls f
verweisen ausdr
darf. Er muss dabei blo
achten. Mit Blick auf die organisierte Sterbehilfe, etwa die umstrittenen
Sterbehilfevereine, stehe dem Staat ein breites Spektrum an M
erkl
festgeschriebene Aufkl
die Zuverl
besonders gef
Das Karlsruher Urteil ist dabei nicht nur klar und ma
zeitgem
Jahrhunderts. Selbstbestimmung ist das Gegenteil von Fremdbestimmung - egal, ob
durch den Staat, die Religion, die Tradition. Bei allen gro
Debatten ging es deshalb immer wieder genau um diese Frage: Wie l
gr
m
So war es in der Debatte
So war es auch bei der Diskussion
automatisch Organspender sein sollen. Und so ist es auch bei der Sterbehilfe.
Jedes Mal ist es ein Ringen. Aber dieses Ringen lohnt sich. Auch, wenn es sich
Gesetzgeber beim Versuch, eine zeitgem
Selbstbestimmung zu wenig ber
Die Politik sollte nun z
Regelungen schaffen. Denn die Sterbehilfe darf nicht ungeregelt bleiben - daf
ist die Gefahr zu gro
Gesch
also auf Profit angelegter Sterbehilfe verboten bleiben.
gepr
ein w
straffrei vorgehen k
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Datum: 26.02.2020 - 16:07 Uhr
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