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Wärmebildkameras, Bleimunition, Lebendfallen: NRW plant Sonderjagdrecht für den Fall der Schweinepest

ID: 1543953


(ots) - F
Nordrhein-Westfalen erreichen sollte, hat die Landesregierung den Entwurf eines
Sonderjagdrecht erarbeitet. "Diese Verordnung soll r
begrenzt wirken", sagte Christian Fronczak, der Sprecher des Umweltministeriums,
dem WESTFALEN-BLATT. Sie soll eine effektivere Bejagung von Wildschweinen
erm
den Landtag muss, sieht unter anderem folgende Ma

Schrot statt Kugel: Bisher darf gro
gro
das Treffen zwar einfacher macht, aber nicht sofort t

Lebendfallen: J
locken d
Lebendfallen sollen von Wildkameras mit telefonischer Meldefunktion oder von
Personen regelm
m

Nachtsichtger
aber das Montieren auf Gewehren ist gesetzlich untersagt. Mit der
ASP-Verordnung will das Land dieses Verbot vor
festgelegten Personenkreis auch die Jagd bei Dunkelheit erm

Bleimunition: Die vor Jahren von der rot-gr
Bleimunition soll f
Ansicht der Landesregierung m
Distanz geschossen werden k
bei Bleimunition geringer sein.

Keine Grenzen: Die Regel, dass Wild im Umkreis von 300 Meter um F
nicht gejagt wird, soll aufgehoben werden. Auch die ansonsten bejagungsfreien
Bereiche in der N
tabu sein.

Kein Mutterschutz: Auch Bachen, deren Frischlinge noch Streifen tragen (und
damit erst wenige Wochen alt sind), sollen im ASP-Fall geschossen werden
d

Diese Sonderregeln sind nur ein Teil zahlreicher Ma
auf den Fall der F
"Insgesamt wurden in den zur
koordiniert in der gesamten Bundesrepublik eine Vielzahl von Vorsorgema
ergriffen, um einem drohenden Ausbruch der Tierseuche zu begegnen. Unter anderem
wurden Krisen
Wildschweinbestand vorbereitet zu sein. Nordrhein-Westfalen setzt f
eines Ausbruchs auf die speziell zur ASP-Bek
Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH (WSVG)."

Pressekontakt:

Westfalen-Blatt
Christian Althoff
Telefon: 0521 585-254




c.althoff(at)westfalen-blatt.de

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Datum: 03.01.2020 - 22:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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