PIRATEN warnen vor Ausverkauf der Patientendaten
(ots) - Bereits kommenden Donnerstag soll das
"Digitale-Versorgungs-Gesetz" [1] im Bundestag beschlossen werden. Es
verspricht, die Digitalisierung in der Medizin einen gro
voranzubringen. So sollen u.a. Verwaltungsprozesse vereinfacht und die
Telemedizin gest
die pers
Krankenkassen weiterzuleiten.
Unter "Datenzusammenf" im Antrag zur
F
1. Angaben zu Alter, Geschlecht und Wohnort,
2. Angaben zum Versicherungsverh
3. die Kosten- und Leistungsdaten nach den
301a und 302,
4. Angaben zum Vitalstatus und zum Sterbedatum und
5. Angaben zu den abrechnenden Leistungserbringern an den
Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Datensammelstelle
weitergeleitet werden.
Dieser wiederum
Forschungsdatenzentrum. Die einzelnen Datens
gekennzeichnet werden, was als Pseudonymisierung angesehen werden kann.
Allerdings soll eine Liste beigef
wiederum den eindeutigen Versichertenkennzeichen zuordnet.
Das Forschungsdatenzentrum selbst (geregelt in
Antr"das
spezifische Reidentifikationsrisiko in Bezug auf die durch Nutzungsberechtigte
nach
angestrebten wissenschaftlichen Nutzens durch geeignete Ma
minimieren".
"Es ist zu bef
Gesundheitsdaten, welche nun zentral gesammelt werden sollen, komplett schutzlos
sind: vor gezielten Angriffen, vor Datenpannen, vor kommerziellen Interessen. Es
ist leicht, eine Datensammelwut mit Digitalisierung zu begr
nichts an der Tatsache, dass wir den Ausverkauf unserer Daten in diesem Ausma
nicht widerspruchslos hinnehmen d" warnt Anja Hirschel, Stadtr
und Bundesthemenbeauftragte f
Auf technische Details wie Verschl
Kl"Das N
Ausgestaltung der Daten
Bund der Krankenkassen mit den nach
sp" Ein Schelm, wer B
Ein Widerspruchsrecht wird ebenso nicht erw
erforderlich.
Vergleicht man den Gesetzesentwurf mit dem Krebsfr
-registergesetz (KFRG) beschlossen 2013, so f
die Daten in von Internet getrennten Netzen und nutzt sie ausschlie
die medizinische Versorgung voran zu bringen um u.a. Therapien zu verbessern. Es
dient der Optimierung der individuellen Betreuung der Patienten. In manchen
Landesgesetzen ist zudem ein Widerspruchsrecht und/oder ein Widerspruch gegen
die Kontaktaufnahme m
Quellen/Fu
[1] Gesetzesentwurf:
http://ots.de/3rU9q9
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Bundespressestelle Bundesgesch
Presse- und
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Pflugstra
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Datum: 03.11.2019 - 06:47 Uhr
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