Kölner Stadt-Anzeiger: Kommt Düsseldorfer "Chefarzt-Fall" erneut vor das Bundesverfassungsgericht
(ots) - Erzbistum K
Mehrheit der Bisch
Woche Grundsatz-Streit
katholischer Mitarbeiter wegen Wiederheirat ging bis zum EuGH
K
K
Arbeitgeber wegen Wiederheirat l
Einlegung einer Verfassungsbeschwerde ein. Wie der "K
Stadt-Anzeiger" (Samstag-Ausgabe) berichtet, haben die deutschen
Bisch
Erzbistum K
beschreitet.
Es geht um einen zehnj
wurde und am Ende sogar den Europ
erreichte. Gegenstand der Auseinandersetzung ist die K
der kirchliche Tr
2009 gegen den katholischen Internisten Romuald A. ausgesprochen
hatte. Dieser schloss 2008, zwei Jahre nach einer Scheidung, vor dem
Standesamt erneut die Ehe. Die Kirche sah darin einen schweren
Versto
katholischer Lehre ist eine zweite zivile Heirat ausgeschlossen. Der
Arzt klagte gegen seine K
hinauf zum Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt Recht. Das sah das
Bundesverfassungsgericht 2014 anders. Es hob das BAG-Urteil auf und
betonte das in der Verfassung verbriefte Selbstbestimmungsrecht der
Kirchen. Im November 2018 aber urteilte der vom Erfurter Gericht
angerufene EuGH, Gehorsam gegen
keine "wesentliche und gerechtfertigte" berufliche Anforderung an
einen Chefarzt, und wertete die K
setzte das BAG im Februar 2019 erwartungsgem
Urteil um.
In einem Treffen der deutschen Generalvikare und Finanzdirektoren
kam es nach Informationen der Zeitung unl
weitere Vorgehen zum Eklat, als die Forderung laut wurde, f
K
wie Karlsruhe entschiede - heute k
mehr gek
Der Fall schade der Kirche, Woelki solle ihn ruhen lassen - das
war das Votum, das der K
Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki,
h
einmal auf Woelki eingeredet. Einzelne h
Einlenken verstanden, andere blieben skeptisch. Es sei f
nicht ausgemacht, was Woelki am Ende tue, so zitiert die Zeitung aus
der Runde. Auf die Frage nach dem beabsichtigten Vorgehen teilte das
Erzbistum am Freitag lapidar mit, "wir haben derzeit keinen neuen
Stand".
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Datum: 28.06.2019 - 19:00 Uhr
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