Allg. Zeitung Mainz: Leben im Leid / Kommentar von Christian Knatz zum Urteil zu lebensverlängernden Maßnahmen
(ots) - An grunds
Bundesgerichtshofs nicht zu "Das menschliche Leben ist
ein h
" Auf den Fall eines mit
k
bezogen, wirkt die Entscheidung erbarmungslos. Doch sie weist
rechtsgeschichtlich und rechtssytematisch weit
Einzelfall hinaus. Aus gutem Grund stellten die Autoren des
Grundgesetzes den Wert des Lebens an die einsame Spitze - nur Jahre
nach dem Ende einer Diktatur, die sich angema
zu definieren und zu beenden. Auf der Grundlage des christlichen
Menschenbilds wurden Existenz und W
Zugriff entzogen. Das gilt erst recht, wenn das laut BGH
"h" Leben mit der Vertretung minderer
Interessen angefochten wird. Es w
mit Schadenersatz zu bestrafen und damit das Leben unter bestimmten
Umst
geht es im aktuellen Urteil, nicht um die Ideologie, Leben um
wirklich jeden Preis zu verl
Kirche verfechtet den Zwang, weiterleben zu m
Urteil zugleich ein Pl
Patientenverf
Verl
erlaubt. Ihm aber bleibt es
treffen. Ein Gericht darf das mit Recht nicht.
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Datum: 02.04.2019 - 13:11 Uhr
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