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Westfalen-Blatt: Kommentar zum Gesetz zur Staatsbürgerschaft

ID: 1531918


(ots) - Manchen wird sie in die Wiege gelegt, andere
m
andere w
Staatsb
L
Unternehmer, Journalist, Pilger oder Tourist bei Problemen Anspruch
auf Hilfe durch die eigene Botschaft. Das gilt selbstverst
auch f
Gastland als Verbrechen eingestuft wird. Nicht mehr gelten aber soll
es nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung f
k
sollen das Staatsb
nach Deutschland zur
nicht T
Staat leben wollen. Allein: Das wird das neue Gesetz, sofern die
Mehrheit im Bundestag zustimmt, nicht verhindern k
w

Gesetz darf nur den bestrafen, der nach Inkrafttreten dagegen
verst
Tat im Gesetz vorgesehen war. Statt Schaufensterpolitik zu machen,
sollte sich Deutschland darauf konzentrieren, dass die IS-K
ihre grausamen Verbrechen zur Rechenschaft gezogen werden - nat
in rechtsstaatlich fairen Prozessen. Und wo ist das besser garantiert
als im eigenen Land? Immerhin ist ein Gro
sich in einem ersten Schritt hier radikalisiert. Sicher, der Nachweis
muss schon auch gef
Strafe ohne vorherige Straftat. Im
Entzug der Staatsb
einer terroristischen Vereinigung nachgewiesen werden. Das geplante
Gesetz setzt voraus, dass die mutma
Staatsb
entzogen wird? Die etwa zw
arm dran. Nicht umsonst hat das Staatsb
einen hohen Stellenwert. In der Zeit des Nationalsozialismus war der
Entzug f
anschlie
ist nun
der Anspruch auf Sicherheit vor Terrorismus die Politiker zum Handeln
f
abgewogen werden: Ist sie notwendig? Was bringt sie? Und was geben
wir daf



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Westfalen-Blatt
Scholz Stephan
Telefon: 0521 585-261
st_scholz(at)westfalen-blatt.de

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Datum: 06.03.2019 - 15:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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