Rüdiger Klos MdL zu den Forderungen von Sascha Binder (SPD) und Hans-Ulrich Sckerl: Gesinnungswächter mit Blockwartmentalität
(ots) - "Blanke Panik herrscht offenbar bei den
ehemaligen Regierungskoalition
vertreten durch Sascha Binder und Hans-Ulrich Sckerl angesichts der
stetig steigenden Umfragewerte f", analysiert der
stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende R
der beiden Landtagsabgeordneten aus den vergangenen Tagen. "Die
Landtagswahlen in Bayern und Hessen f
Altparteien." Sicherung von P
Mittlerweile gipfelt dies im Versuch, in grundgesetzwidriger Weise
unter Bruch der Befugnisse des Ausschusses mit der Bezeichnung
"Parlamentarisches Kontrollgremium" den Verfassungsschutz zu
instrumentalisieren, so der rechtspolitische Sprecher der
AfD-Fraktion. "Getreu der Vorrangstellung, das eigene politische
Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes - sichern zu wollen, ist
kein Gedanke zu absurd. Jetzt ist das grundgesetzlich gesch
Versammlungsrecht des Artikels 8 des Grundgesetzes den
Altkoalition
den Preis der Sch
Sch
dieser Versuch der Abschaffung, Aush
Versammlungsfreiheit f
zur
selbst geben k"
AfD hat vollstes Vertrauen in die Unabh
Verfassungsschutzes
Aus gutem Grunde sei der Verfassungsschutz unabh
weisungsgebunden, erst recht nicht an das parlamentarische
Kontrollgremium, erl"Das Parlamentarische
Kontrollgremium ist f
die Parlamentarier da und nicht umgekehrt." Auch der
Verfassungsschutz darf nur im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben und
Befugnisse t
geh
gesetzt. Das freie Mandat wird von der Verfassung in Art. 38 Abs. 1
Satz 2 GG gesch
Beeinflussung freie Arbeit der Abgeordneten sowie die Freiheit des
Abgeordneten von exekutiver Beobachtung, Beaufsichtigung und
Kontrolle. "Die AfD hat vollstes Vertrauen in die Unabh
Verfassungsschutzes und wei
Anweisungen ben", so Klos weiter.
Sumpf der Verleumdung
"Dass der SPD-Abgeordnete Sascha Binder und sein Spie
Hans-Ulrich Sckerl von den Gr
hinabgestiegen sind, ist ein neuer Tiefpunkt und eine Schande f
Parteien, denen sie angeh
haben rechtlich keine Ahnung, wenn sie die Beobachtung von
AfD-Abgeordneten durch den Verfassungsschutz und anschlie
Rapport durch das Parlamentarische Kontrollgremium verlangen",
erl"Beides ist bedenklich, zumal es sich bei
Binder und Sckerl - wenigstens formal - um zugelassene Rechtsanw
handelt. Mit ihren Methoden disqualifizieren sich Binder und Sckerl.
Die Kriminalisierung von Versammlungsrecht und Meinungsfreiheit kann
kein demokratischer Abgeordneter guthei
politisches Denunziantentum in Reinkultur, rotgr
Faschismus. Das parlamentarische Kontrollgremium ist weder zur
Diffamierung Andersdenkender da noch zur Befriedigung von
Blockwartneugier."
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Datum: 09.09.2018 - 04:05 Uhr
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