Allg. Zeitung Mainz: Hypothek / Kommentar von Christian Matz zur Drogenbeauftragten
(ots) - Drogenbeauftragte/r der Bundesregierung, das klingt
verd
Landes, stets mit dauererhobenem Zeigefinger. Ist er/sie schlie
in erster Linie dazu da, den Menschen zu verg
Genuss und manch aufgelockerten Abend beschert: das zweite (und vor
allem dritte, vierte...) Gl
Dessert, den Joint mit Freunden. Doch losgel
flapsigen Betrachtung und abgesehen vom
Sendungsbewusstsein manch fr
Instanz absolut notwendig, und es ist immer wieder wichtig, auf die
Folgen der Sucht hinzuweisen. Vor allem, wenn es um die Volksdroge
Alkohol geht, deren Gefahren gerne kollektiv ausgeblendet und
untersch
Beauftragten Mortler: Zehn Millionen Menschen haben demnach einen
suchtkranken Angeh
Jugendliche. Haupt
Gesamtgesellschaft, turmhohe Folgekosten f
Sozialsystem inklusive. Jede Initiative, die Vorbeugung f
betroffene Kinder sch
Eine Schaufensterdebatte, weil sie am Kern des Problems vorbeigeht,
ist dagegen die um die Legalisierung von Cannabis. Ist es die weniger
gef
Strich: Ja. Aber muss man die eine Droge freigeben, nur weil auch die
andere legal ist? Definitiv nein. In diesem Fall hat die Spa
recht mit ihrem erhobenen Zeigefinger.
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Danielle Schwarz
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Datum: 06.08.2018 - 14:37 Uhr
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