Rheinische Post: Spahn: Krankenkassen müssen über elektronische Patientenakten informieren
(ots) - Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will
die gesetzlichen Krankenkassen gesetzlich verpflichten, ihre
Versicherten
elektronischen Patientenakte umfassend zu informieren. Das geht aus
der Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine kleine Anfrage der
FDP-Fraktion hervor, die der D"Rheinischen Post" (Montag)
vorliegt. "Die Bundesregierung beabsichtigt, Informationspflichten
der Krankenkassen
regeln, damit die Versicherten bef
und der Datenverwaltung der elektronischen Patientenakte umzugehen",
hei
des Betriebs der Patientenakten, denn jeder einzelne Vorgang muss in
den Akten gespeichert werden. "Die Bundesregierung pr
eines Digitalisierungsgesetzes auch Regelungen zur Finanzierung der
elektronischen Patientenakte und zur Verg
zu schaffen", hei
Vorbereitungen weiterhin nicht schnell genug vonstatten. "Wie sehr
der Bundesgesundheitsminister hinterherhinkt, zeigt sich schon
dadurch, dass sich Krankenkassen nicht mehr anders zu helfen wissen
und selbst in die Offensive gehen, indem sie eigene Konzepte
entwickeln und ihren Mitgliedern zur Verf", sagte die
FDP-Politikerin Christine Aschenberg-Dugnus. "Dies ist durchaus
lobenswert,
einheitliche Vorgaben mit einem festgelegten Rahmen f
elektronische Patientenakte ben
Beteiligten, wie eine solche wirklich aussehen soll und was sie
beinhalten darf", sagte sie. Kontext Union und SPD hatten die
Einf
Versicherte im Jahr 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart.
Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte die Vorgabe der
Bedingungen f
Terminservicestellengesetz enthalten, das Spahn unl
hatte und das nach der Sommerpause ins Kabinett kommen soll. Die
elektronische Gesundheitskarte, die seit 2015 f
Versicherten obligatorisch ist, hat mit der neuen Patientenakte
nichts zu tun. Auf ihr sind weiterhin nur die Stammdaten des
Versicherten und einige Notfallinformationen gespeichert. Der
Minister erhofft sich von der elektronischen Patientenakte unter
anderem Einsparungen bei den Gesundheitsausgaben, denn sie soll dabei
helfen, Doppel-Untersuchungen und Doppel-Therapien von
vermeiden. Der Versicherte selbst soll zudem wie beim Online-Banking
mit PIN und TAN einen einfachen Zugriff auf seine pers
Befunde und andere Daten auf dem Smartphone oder dem Tablet bekommen.
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Datum: 05.08.2018 - 18:00 Uhr
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