Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Verbot tödlicher Arzneimittel
(ots) - Darf man sich das Leben nehmen, wenn man es nur
noch als Last empfindet? Wenn der Krebs einen auffrisst und das
Ende absehbar ist? Wenn man merkt, dass man dement wird und nicht in
diesem Zustand leben m
Fragen gestellt und f
vielleicht von religi
vielleicht aber auch von Erfahrungen und Erlebnissen im eigenen
Umfeld. Es mag einfach sein, eine Antwort zu finden, solange die
Frage etwas beschreibt, das uns noch nicht betrifft. Ob wir
aber zu unserer Antwort noch stehen, wenn wir irgendwann selbst
todkrank sind, wenn das Abstrakte real wird - das vermag niemand zu
sagen. Die Entscheidung an der Schwelle zwischen Leben und Tod - sie
ist etwas so Pers
verbietet, allen Menschen eine einzige Antwort als die
allgemeing
Bundesverwaltungsrichter wussten, was sie taten, als sie 2017
entschieden, der Staat d
Ausnahmesituationen den Zugang zu Medikamenten f
nicht verwehren. Und sie haben mit ihrem Urteil weder Schleusen
ge
heute beim Bundesinstitut f
Medikament kaufen zu d
Antrag gestellt hat, allein schon die M
eine Last von der Seele genommen. Dass das von Jens Spahn (CDU)
geleitete Gesundheitsministerium nun das Bundesinstitut f
Arzneimittel anweist, Antr
abzulehnen, verletzt die W
todkranker Menschen. Denn der Minister kann mit seiner Anordnung
nicht verhindern, dass sich Kranke f
es sich leisten kann, f
ein. Wer das Geld nicht hat, st
oder vor einen Zug - wenn er denn nicht ans Bett gefesselt ist. Will
Minister Spahn das? Nat
Kranker das Leben nimmt, sondern vielleicht in einem Hospiz bis zum
Tod gepflegt wird. Oder auf einer Palliativstation schmerzfrei auf
den Tod wartet, vielleicht in einem k
der palliativen Sedierung. Aber auch dazu kann man niemanden zwingen.
Der Staat muss akzeptieren, dass f
Entscheidung
geh
dieses Willens erm
Kurzschlusshandlungen zu verhindern. Blo
jedenfalls nicht.
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Andreas Kolesch
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Datum: 05.07.2018 - 15:30 Uhr
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