Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Verbot tödlicher Arzneimittel
(ots) - Darf man sich das Leben nehmen, wenn man es nur 
noch als Last empfindet? Wenn der Krebs einen auffrisst und   das 
Ende absehbar ist? Wenn man merkt, dass man dement wird und nicht in 
diesem Zustand leben m
Fragen gestellt und f
vielleicht von religi
vielleicht aber auch von Erfahrungen und Erlebnissen im eigenen 
Umfeld. Es  mag  einfach sein, eine Antwort zu finden, solange die 
Frage etwas  beschreibt, das uns noch nicht betrifft.  Ob wir 
aber zu unserer Antwort   noch stehen, wenn wir irgendwann  selbst 
todkrank sind, wenn das Abstrakte real wird  - das vermag  niemand zu
sagen. Die Entscheidung an der Schwelle zwischen Leben und Tod - sie 
ist  etwas so Pers
verbietet,     allen Menschen eine einzige Antwort als die 
allgemeing
Bundesverwaltungsrichter wussten, was sie taten, als sie 2017 
entschieden, der Staat d
Ausnahmesituationen den Zugang zu Medikamenten f
nicht verwehren.  Und sie haben mit ihrem Urteil weder Schleusen 
ge
heute beim Bundesinstitut f
Medikament kaufen zu d
Antrag gestellt hat, allein schon die M
eine Last von der Seele genommen. Dass  das von Jens Spahn (CDU) 
geleitete Gesundheitsministerium nun das   Bundesinstitut f
Arzneimittel anweist,  Antr
abzulehnen, verletzt die W
todkranker Menschen. Denn der Minister  kann mit seiner Anordnung 
nicht verhindern, dass sich Kranke f
es sich leisten kann, f
ein. Wer das Geld nicht hat, st
oder vor einen Zug - wenn er denn nicht ans Bett gefesselt ist.  Will
Minister Spahn das? Nat
Kranker  das Leben nimmt, sondern vielleicht in einem Hospiz bis zum 
Tod gepflegt wird. Oder auf einer Palliativstation    schmerzfrei auf
den Tod wartet, vielleicht  in einem  k
der palliativen Sedierung. Aber auch dazu kann man niemanden zwingen.
Der Staat muss akzeptieren,  dass f
Entscheidung 
geh
dieses  Willens  erm
Kurzschlusshandlungen zu verhindern. Blo
jedenfalls nicht.
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Datum: 05.07.2018 - 15:30 Uhr
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