Aufhebungsvertrag nur schriftlich wirksam
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Arbeitsgerichtes Rosenheim vom 12.09.2017 - 1 Ca 226/17.

(businesspress24) - Der Aufhebungsvertrag. Der Aufhebungsvertrag stellt eine M
Zweck des Aufhebungsvertrages. In den meisten F
Angebot eines Aufhebungsvertrages. Die Annahme eines Aufhebungsvertrages klingt h
Das ist beim Aufhebungsvertrag zu beachten. Sollte man sich f
Die Beendigung von Arbeitsverh
Das Arbeitsgericht Rosenheim entschied dazu:
Ein Aufhebungsvertrag hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverh
In dem Fall, auf welches sich das Urteil des Arbeitsgerichtes bezieht, wurde dem Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch eine Ausfertigung eines Aufhebungsvertrages vorgelegt. Der Arbeitnehmer nahm schlussendlich das Angebot an und gab dem Arbeitgeber die von ihm unterschriebene Ausfertigung zur
Der Arbeitnehmer verklagte daraufhin seinen Arbeitgeber auf die Auszahlung der Abfindungssumme. Das Arbeitsgericht wies die Klage ab. Es kam zu dem Entschluss, dass der Aufhebungsvertrag aufgrund der fehlenden Unterschrift nie wirksam geschlossen wurde.
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06.04.2018
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Datum: 15.06.2018 - 11:50 Uhr
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