Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum neuen NRW-Polizeigesetz
(ots) - Nach den Terroranschl
W
die Art, wie wir leben, nicht kaputtmachen lassen.
geschieht aber gerade. Die Bundesl
Angepriesen werden die  Eingriffe in unsere Grundrechte als 
Terrorbek
Weiterungen  nicht nur f
einwenden, dass alles, was der Verbrechensbek
Das Problem ist nur: Die neuen Gesetze, wie auch das f
erlauben der  Polizei schwere Grundrechtseingriffe  in einem Stadium,
in dem noch  kein Verbrechen passiert ist. Der Satz, dass jeder  als 
unschuldig gilt, solange er nicht  verurteilt ist,   droht zu einem 
Lippenbekenntnis des Rechtsstaats zu verkommen.  Wenn   die CDU mit 
der   FDP, die sich gerne  als B
Vorhaben im nordrhein-westf
Polizei  Menschen verbieten, die Stadt zu verlassen. Sie darf den 
Kontakt von Menschen untereinander unterbinden, sie kann das Tragen 
von Fu
einsperren.  Das alles zwar nur mit Zustimmung eines Amtsrichters, 
doch dieser Richtervorbehalt hat sich schon oft  als Feigenblatt 
erwiesen. Die Justiz ist so 
Ermittlungsrichter in Aktenb
der Antrag der Polizei wirklich  begr
der 
einf
L
die Onlinedurchsuchung von Computern erlaubt. Soweit geht NRW  nicht,
aber das macht die  D
Mai erkl
in Deutschland bekanntgewordenen Straftaten sei mit  5,76 Millionen  
die niedrigste seit 1992. Und die Gefahr, Opfer einer Straftat zu 
werden, sei so gering wie seit 30 Jahren nicht. Warum also  jetzt der
Schwenk in Richtung 
geben zu, dass keine der geplanten Versch
Anis Amri zwingend von seiner Tat in Berlin abgehalten h
Menschen t
schlimmsten Terroranschlag in Deutschland  brachte 1980 ein Neonazi 
auf dem  Oktoberfest   zw
und andere Krisen hat die Bundesrepublik 
Polizeigesetze so zu versch
Jahr  vor dem 70. Geburtstag der Republik ist das kein gutes Zeichen.
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Original-Content von: Westfalen-Blatt, 
      
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Datum: 01.06.2018 - 15:00 Uhr
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