EuGH in aktuellem Urteil: Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.02.2018 - C-518/15.

(businesspress24) - Immer wieder gibt es Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern um die Frage, was eigentlich genau unter die Arbeitszeit f
EuGH zur Einordnung des Bereitschaftsdienstes: Ein vielfach umstrittenes Thema - nicht nur in Deutschland - ist die Einordnung von Bereitschaftsdiensten. Der Europ
Bereitschaftsdienst nach deutschem Arbeitsrecht: Das deutsche Arbeitsrecht kennt die sog. Rufbereitschaft, d.h. die Pflicht des Arbeitnehmers, au
Vergtlohn gezahlt werden (BAG, Urteil vom 29.06.2016 - 5 AZR 716/15).
27.02.2018
Videos und weiterfwww.fernsehanwalt.com
Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
bereitschaftsdienst
arbeitszeit
eugh
arbeitnehmer
feuerwehrmann
rufbereitschaft
verg-tung
fachanwalt
arbeitsrecht
rechtsanwalt
bredereck
berlin
essen
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de
Datum: 27.02.2018 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1516604
Anzahl Zeichen: 3324
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 4000 4999
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 40 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EuGH in aktuellem Urteil: Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).