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EuGH in aktuellem Urteil: Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

ID: 1516604

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21.02.2018 - C-518/15.


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Bereitschaftsdienst nach deutschem Arbeitsrecht: Das deutsche Arbeitsrecht kennt die sog. Rufbereitschaft, d.h. die Pflicht des Arbeitnehmers, au







Vergtlohn gezahlt werden (BAG, Urteil vom 29.06.2016 - 5 AZR 716/15).



27.02.2018



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Datum: 27.02.2018 - 11:45 Uhr
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