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Verdachtskündigung unwirksam: Babynahrung und Waschpulver im Geldkoffer

ID: 1515806

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.


(businesspress24) - Begeht ein Arbeitnehmer eine Straftat zulasten des Arbeitgebers, ist das in aller Regel Grund f



Sparkassenmitarbeiterin soll Babynahrung und Waschpulver in Geldkoffer gefunden haben: In dem konkreten Fall ging es um eine Mitarbeiterin der Sparkasse, die einen Geldkoffer der Bundesbank angenommen und entgegen der Vorschriften allein ge



Enge Voraussetzungen f



Das LAG zur Anhziehen. Der Arbeitnehmer muss die M7 - 17 Sa 1540/16).



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01.02.2018



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Datum: 08.02.2018 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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