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Medizinrecht, Arzthaftungsrecht: Prozesserfolg von Dr. D.C.Ciper LLM, Ciper& Coll. vor dem Oberlandesgericht Trient, Italien

ID: 1453089


(ots) -

Corte d''Appello di Trento (Oberlandesgericht Trient) vom 13.04.2017

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Verspätete Behandlung eines akuten Herzinfarktes, 700.000,- Euro,
OLG Trient, Az.: 128/2013

Chronologie:

Die Klägerin, selber Ärztin, litt Ende 2005 während des Urlaubs in
Südtirol an Herzbeschwerden und suchte daher umgehend eine Klinik vor
Ort auf. Trotz Notfallindikation erfolgte keine rasche Behandlung. In
der Folge war eine Not-Bypass-Operation erforderlich, bei der es zu
einer Hauptstamm Dissektion (Einriss der Koronararterie) kam. Seither
ist die Klägerin gesundheitlich geschädigt, kann ihren Beruf nicht
mehr ausüben und ihrer Haushaltstätigkeit nicht mehr nachkommen.

Verfahren:

In der Sache war zunächst das "Tribunale di Bolzano" (Landgericht
Bozen) befasst und hatte die Klage am 17.12.2012 als unbegründet
abgewiesen (Az.: 2457/2008). Hiergegen richtet sich die Berufung der
Klägerin. Mittels qualifizierter fachmedizinischer Unterstützung
gelang es den Prozessvertretern der Klägerin, die erstinstanzliche
Entscheidung erfolgreich anzugreifen. Der zugesprochene Gesamtbetrag
liegt bei etwa 700.000,- Euro, der vollständige Urteilstext ist der
Website www.ciper.de unter Beratungsschwerpunkten
"italienisches/französisches Recht" zu entnehmen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Rund zwölf Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall hat das
Oberlandesgericht Trient nun die Fehlerhaftigkeit der Behandlung der
Klägerin konstatiert und auch schon eine konkrete Schadenberechnung
vorgenommen. Allein der zugesprochene Zinsbetrag liegt bei nahezu
100.000,- Euro. In Italien ist im Jahre 2012 das sogenannte "Decreto
Balduzzi" gesetzlich eingeführt worden, beinhaltend 16 Artikel zum
italienischen Arzthaftungsrecht und ein Vorgehen geschädigter




Patienten vereinfachend. Dieses Gesetz ist aktuell zu Anfang April
2017 durch das "legge Gelli-Bianco" ersetzt worden, das wiederum
einige wesentliche Änderungen enthält, beispielsweise zu
Verjährungsfragen, der Versicherungspflicht auf Behandlerseite, einem
Garantiefonds und strafrechtlichen Punkten, stellt RA. Dr. D.C.Ciper
LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, Avvocato stabilito, ordine degli
avvocati di Milano, fest.



Pressekontakt:
Dr. D.C.Ciper
Kurfürstendamm 217
10719 Berlin
Berlin(at)ciper.de
Tel 030-8532064

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Datum: 04.05.2017 - 02:45 Uhr
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