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Connemann: Verbraucher brauchen Rechtssicherheit bei Patientenverfügungen

ID: 1377846


(ots) - Bundesjustizminister ist aufgefordert, für
Standards zu sorgen

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs könnten tausende
Patientenverfügungen ungültig sein. Die Richter bemängeln, dass die
Verfügung "keine lebensverlängernden Maßnahmen ausführen" zu
allgemein sei. Dazu erklärt die für den gesundheitlichen
Verbraucherschutz zuständige stellvertretende Fraktionsvorsitzende,
Gitta Connemann:

"Jeder Mensch soll selbst entscheiden können, ob und was mit ihm
nach einem Unfall, bei einer schweren Erkrankung oder am Ende des
Lebens geschieht. Viele Menschen haben diese schweren Entscheidungen
für sich getroffen und sind jetzt verunsichert. Denn der
Bundesgerichtshof hat entschieden: Eine Patientenverfügung muss
vollkommen klar sein. Maßnahmen, zum Beispiel Ernährung per
Magensonde, müssen konkret ausgeschlossen werden. Viele Menschen
fragen sich nun, ob ihre Patientenverfügung den Anforderungen genügt.

Verbraucher brauchen Klarheit und Sicherheit. Sie brauchen
verlässliche Informationen und Hilfe für die Erstellung einer
Patientenverfügung. Sie müssen sich darauf verlassen können: Die
Verfügung hält, was sie verspricht. Sie brauchen Rechtssicherheit.
Zwar bietet das Bundesjustizministerium eine eigene Anleitung mit
vielen Textbausteinen in der Broschüre "Patientenverfügung". Aber im
Netz wimmelt es nur so an Vorlagen nach dem Motto "Patientenverfügung
im Baukastensystem". Da ist Überforderung vorprogrammiert - mit
gegebenenfalls existentiellen Folgen.

Es kann nicht sein, dass der letzte Wille eines Menschen an
Formfehlern scheitert. Millionen ungültige Patientenverfügungen - das
sind Millionen menschliche Tragödien. Hier steht der
Bundesverbraucherschutzminister in der Pflicht: Er muss prüfen, ob
wir Standards bei den Patientenverfügungen brauchen. Wie können die




schlechten von den guten unterschieden werden? Wir fordern den
Bundesjustizminister auf, hier für Klarheit zu sorgen. Damit jeder
weiß: Mein letzter Wille wird im Falle des Falles auch tatsächlich
eingehalten."



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Datum: 07.09.2016 - 09:53 Uhr
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