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Heiße Grillkohle, verbrannte Füße / Unfallgefahren nach dem Grillen

ID: 1328896


(ots) - Allerorten wird jetzt gegrillt - hoffentlich auf
sicheren Grills mit geeigneter Kohle, soliden Anzündern und im
ausreichenden Abstand von Kindern. Doch auch nach dem Grillen gibt es
Gesundheitsrisiken, die es zu verhindern gilt. Darauf weist die
Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH), Hamburg, hin.

So dürfen heiße Einmalgrills nicht im Sand oder in der Erde
vergraben werden. Die Kohle heizt noch lange nach und sorgt für eine
glühend heiße Oberfläche. Wer dort arglos hintritt, kann schwere
Verbrennungen an den Fußsohlen erleiden. Doch nicht nur die heißen
Reste eines Einmalgrills sind ein Risiko: Auch beim "normalen"
Grillen zu Hause sollte die glühende Holzkohle immer vollständig im
Grillgerät auskühlen - und nicht auf dem Rasen, im Beet oder auf
einem Acker: Kinder erleiden immer wieder schwere Verbrennungen, weil
sie in die Glut hineinkrabbeln oder -treten. Restglut darf wegen der
Brandgefahr auch nicht in den Abfalleimer gekippt werden.

Ersticken durch Kohlenmonoxid

Wer einen Grill mit Restglut zum Ausglühen oder Heizen in die
Wohnung stellt, spielt mit seinem Leben: Giftiges Kohlenmonoxid, das
beim Verbrennen der Holzkohle entsteht, zieht in Innenräumen nicht ab
- selbst wenn Fenster oder Türen geöffnet sind. Das tückische, da
geruch- und farblose Gas breitet sich unbemerkt im Raum aus, wird
rasch über die Lunge aufgenommen und kann lebensgefährlich sein.
Betroffene müssen umgehend vom Notarzt durch Sauerstoffgabe und
Beatmung behandelt werden.

Faltblatt zum Download Feuer und Flamme für sicheres Grillen

Mehr Infos bietet das Faltblatt "Feuer und Flamme für sicheres
Grillen", herausgegeben vom Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft und der DSH. Es kann unter
www.das-sichere-haus.de/broschueren/garten-freizeit-urlaub
heruntergeladen werden.







Pressekontakt:
Dr. Susanne Woelk, DSH-Geschäftsführerin.
Tel.: 040 / 29 81 04 62, Fax: 040 / 29 81 04 71,
Mail: s.woelk(at)das-sichere-haus.de.

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Datum: 04.04.2016 - 09:03 Uhr
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