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Rettender Ausstieg - Wie Privatversicherte die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse schaffen

ID: 1315609


(ots) - Viele Privatversicherte können sich die
Beiträge nicht mehr leisten - der Weg zurück in die Gesetzliche ist
nicht einfach, aber häufig möglich. Wer monatlich weniger als 2.500
Euro Bruttoeinkünfte erwarte, "sollte sich Gedanken machen", rät der
Krankenkassen-Fachberater der Bayerischen Verbraucherzentrale,
Stephan Nuding, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau". Seit 2013
ist die Rückkehr leichter: Wer - wenn auch nur für kurze Zeit -
pflichtversichert wird, darf danach in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) auch als freiwillig Versicherter bleiben.
Die Rückkehr sollte man aber vor dem 55. Lebensjahr angehen, danach
ist sie nahezu ausgeschlossen. Angestellte bis 55 Jahre können zurück
in die GKV, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen inklusive Weihnachts-
und Urlaubsgeld unter die sogenannte Jahresentgeltgrenze fällt.
Derzeit liegt sie bei 56.250 Euro, für Versicherte, die Ende 2002
schon privatversichert waren, bei 50.850. Nuding empfiehlt, mit dem
Arbeitgeber "eine Teilzeitbeschäftigung für ein Jahr festzulegen",
damit der Versicherte die Einkommensgrenze unterschreitet. Ist der
Ehe- oder Lebenspartner gesetzlich versichert, kommt ein unbezahlter
Urlaub infrage. Der Angestellte kann in dieser Zeit in die
Familienversicherung aufgenommen werden und anschließend in der GVK
bleiben. Auch eine Arbeitslosigkeit bietet die Möglichkeit zur
Rückkehr. Selbstständige bis 55 haben es schwerer: In der Regel muss
die Selbstständigkeit aufgegeben und ein Angestelltenverhältnis
unterhalb der Jahresentgeltgrenze angenommen werden.

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Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 2/2016 B liegt in den
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Fax 089 / 744 33 459
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Datum: 24.02.2016 - 02:45 Uhr
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