Erkältung: Wann Apotheker zum Arztbesuch raten
(ots) - Erkältungskrankheiten werden anfangs fast immer in 
der Selbstmedikation behandelt. "Bei rezeptfreien Arzneimitteln ist 
die Beratung durch den Apotheker unverzichtbar - deshalb sind 
Arzneimittel apothekenpflichtig. Denn der Apotheker kann nicht nur 
zum richtigen Präparat raten, er kann auch beurteilen, ob ein 
Arztbesuch nötig ist", sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der 
Bundesapothekerkammer. Viele Symptome einer Erkältung, wie 
Kopfschmerzen, Husten, Fieber oder Schnupfen, lassen sich mit 
rezeptfreien Medikamenten zielgerichtet und gut verträglich 
behandeln.
   Im individuellen Beratungsgespräch raten Apotheker Patienten zum 
Arztbesuch, wenn die individuellen Symptome den Verdacht auf eine 
Influenza ("echte Grippe") nahe legen. Dazu gehören u.a. plötzliches,
hohes Fieber und starkes Krankheitsgefühl.
   Aber auch bei den meist als harmlos angesehenen "grippalen 
Infekten" kann in einigen Fällen ein Arztbesuch unumgänglich sein. 
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Schmerzen in der Stirn oder im 
Augenbereich auf eine mögliche Beteiligung der Nebenhöhlen hinweisen.
Weitere Verdachtszeichen sind eitriger oder blutiger Auswurf, wenn 
beim Atmen oder Husten Schmerzen entstehen, Fieber über 39 Grad oder 
wenn das Fieber länger als zwei bis drei Tage besteht. Auch wenn der 
Husten oder andere Beschwerden länger als drei Wochen andauern, 
sollte immer ein Arzt aufgesucht werden.
   Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse(at)abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134, 
u.sellerberg(at)abda.de
      
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Datum: 09.12.2015 - 03:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1292554
Anzahl Zeichen: 12699
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner:
Stadt:
Berlin
Telefon:
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
Meldungsart:
Versandart:
Freigabedatum:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 43 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erkältung: Wann Apotheker zum Arztbesuch raten
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).







