Stellungnahme: Sprachförderung für Flüchtlinge braucht medizinische Voraussetzungen / Logopäden unterstützen die Forderung der Bundesärztekammer nach besserer Flüchtlingsversorgung
(ots) - Der Deutsche Bundesverband für Logopädie e.V.
(dbl) unterstützt die Forderung der Bundesärztekammer nach einer
besseren medizinischen Versorgung von Flüchtlingen. Diese ist die
Basis, auf der weitere Versorgung aufbauen kann - zum Beispiel die
Sicherstellung einer guten Sprachförderung.
Aktuell wird in Politik und Öffentlichkeit gemahnt,
Flüchtlingskinder müssten sprachlich gefördert werden, damit die
Integration in das Bildungswesen besser gelingen kann. Aber
Sprachförderung ist sinnlos, wenn sie nicht auf die nötigen
Voraussetzungen trifft.
Die Fähigkeit, die Muttersprache oder auch Fremdsprachen zu
erwerben, ist angeboren. Ein gelingender Spracherwerb setzt voraus,
dass beispielsweise Hören und Sehen funktionieren. Kinder müssen also
gesundheitlich in der Lage sein, ein ihn dargebotenes Sprachangebot
zu verarbeiten. So funktioniert der Aufbau sprachlichen Wissens. Ist
beispielsweise das Hörvermögen des Kindes eingeschränkt, hat das
Auswirkungen auf seine Sprachentwicklung.
Logopäden sind darin ausgebildet festzustellen, ob eine Sprach-,
Sprech-, Stimm- oder auch Schluckstörung vorliegt und wie sie zu
behandeln ist. Und sie sind Experten für Sprachförderung. Aber diese
Expertise können sie nur einbringen, wenn Flüchtlinge nicht mehr
durch das Diagnostiknetz rutschen. Nach dem
Asylbewerberleistungsgesestz werden Leistungen zur medizinischen
Versorgung nur bei akuter Krankheit bzw. akutem Behandlungsbedarf
sowie bei schmerzhafter Krankheit erbracht. Leistungen für sonstige
Behandlungen können als Ermessensleistungen gewährt werden, soweit
dies "zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich" ist. Patienten mit
Sprach-, Sprech-, Stimm-, Schluck- oder Hörstörungen können eine
Therapie erhalten, einen Anspruch haben sie aber nicht. Das ist
insbesondere für Kinder, die sich noch in der Entwicklung befinden,
katastrophal.
Der dbl fordert daher den Gesetzgeber dazu auf, das
Asylbewerberleistungsgesetz dahingehend zu ändern, dass Ayslbewerber
Anspruch auf die medizinische Regelversorung haben.
Weitere Informationen:
Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl), Augustinusstraße
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Datum: 02.09.2015 - 06:07 Uhr
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