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Arzneimittel und Beipackzettel gehören zusammen in die Originalpackung

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(ots) -
Arzneimittel sollten zuhause immer in der Originalschachtel und
zusammen mit dem Beipackzettel aufbewahrt werden. Andernfalls besteht
die Gefahr, dass Tabletten verwechselt werden oder man Wirkstoffe
einnimmt, die gar nicht gegen das aktuelle Leiden helfen. "Manche
Patienten wollen Platz sparen und bewahren nach Anbruch der
Medikamentenpackung nur noch die einzelnen Tablettenblister oder
Teile davon auf", sagt Britta Ginnow, Arzneimittelexpertin beim
Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). "Die
Originalverpackung samt Beipackzettel landet dann oft im Hausmüll.
Davor kann ich nur warnen, denn damit gehen wichtige Informationen
verloren, die Sie für die Einnahme Ihres Arzneimittels zuhause
unbedingt benötigen. Die Packungsbeilage ist neben dem Rat von Arzt
und Apotheker eine unverzichtbare Gebrauchsanweisung, die Ihnen nicht
nur sagt, gegen welche Krankheiten das Arzneimittel hilft, sondern
unter anderem auch wie sie es einnehmen müssen, welche Neben- und
Wechselwirkungen auftreten können und in welchen Situationen Sie das
Präparat lieber nicht einnehmen sollten. Bewahren Sie die
Arzneimittel also immer gemeinsam mit dem passenden Beipackzettel in
der Originalverpackung auf und lesen Sie beides vor der Einnahme
aufmerksam durch", empfiehlt Britta Ginnow.

Im Normalfall haben Arzt und Apotheker bei der Verordnung oder
beim Kauf des Arzneimittels bereits die wichtigsten Informationen
gegeben, die man für die Einnahme des Medikaments benötigt. Doch
manchmal, gerade bei saisonal bedingten, nicht chronischen
Erkrankungen wie zum Beispiel Erkältungen, liegt der letzte Arzt-
oder Apothekenbesuch einige Zeit zurück. Die entsprechenden Präparate
zur Selbstmedikation hat man aber vielleicht noch in der
Hausapotheke. Dann sollte man vor einer möglichen Einnahme als Erstes
in die Packungsbeilage schauen und sich schlau machen. Wenn dabei




auch nur kleinste Zweifel aufkommen, sollte man unbedingt beim Arzt
oder Apotheker nachfragen. Und was mache ich, wenn ich den
Beipackzettel dummerweise doch verloren oder weggeschmissen habe?
"Dann gibt es trotzdem Möglichkeiten, an diese wichtigen
Informationen zu kommen", sagt Britta Ginnow. "Auf der Webseite
www.patienteninfo-service.de findet man zum Beispiel barrierefreie
Gebrauchsanweisungen zu fast allen in Deutschland erhältlichen
Arzneimitteln."

HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine
Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie
können keinen Arztbesuch ersetzen.



Pressekontakt:
Andreas Aumann
Tel. 030/27909-123
aaumann(at)bpi.de


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Datum: 25.08.2015 - 04:33 Uhr
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