Sonnenfinsternis nur mit geschützten Augen bewundern - sonst droht Erblindung / R+V-Infocenter: Partielle Sonnenfinsternis am 20. März - bei Kameras und Ferngläsern spezielle Sonnenfilter verwenden
(ots) - Am 20. März ist es wieder so weit: Am Vormittag 
verdeckt der Mond in Deutschland die Sonne je nach Region bis zu 85 
Prozent. Da eine Sonnenfinsternis relativ selten ist, zieht sie immer
viele Bewunderer an. Doch Vorsicht: Wer das Schauspiel durch ein 
Fernglas betrachten oder mit der Kamera festhalten möchte, setzt sich
einer extremen Gefahr aus. "In einem Fernglas oder einem 
Kameraobjektiv bündeln sich gefährliche Sonnenstrahlen wie hinter 
einem Brennglas und können die Netzhaut des Auges in Bruchteilen von 
Sekunden zerstören", warnt Dr. Marko Ostendorf, Arzt beim Infocenter 
der R+V Versicherung. Die Folge sind schwere Augenschäden bis hin zur
Erblindung. Der R+V-Experte rät deshalb, bei der Sonnenfinsternis auf
optische Geräte zu verzichten oder spezielle Sonnenfilter 
einzusetzen.
   Zwar ist die Sonnenstrahlung bei einer Sonnenfinsternis nicht 
gefährlicher als sonst auch. Aber normalerweise blinzeln Menschen, 
wenn sie in das grelle Licht schauen - ein Schutzmechanismus des 
Auges. Bei einer Sonnenfinsternis gibt es jedoch etwas zu sehen. "Die
Menschen schauen sich das intensiv an und verkneifen sich das 
Blinzeln. Weil die Netzhaut nicht schmerzempfindlich ist, sind die 
Folgen erst später spürbar", so R+V-Experte Dr. Ostendorf.
   Auch wenn das Licht durch eine dünne Wolkenschicht gedämpft ist, 
sollten die Betrachter der Sonnenfinsternis eine spezielle 
Sonnensichtbrille tragen, die das Auge im Gegensatz zu einer normalen
Sonnenbrille auch vor den unsichtbaren Infrarot- und 
Ultraviolettstrahlen schützt. Sie sind beispielsweise bei Optikern 
oder im Internet erhältlich.
   Sonnensichtbrillen sind jedoch nur für das bloße Auge geeignet und
sollten auf keinen Fall vor oder hinter einem Fernglas oder einer 
Kamera zum Einsatz kommen. Hier können nur Sonnenfilter aus dem 
Fachhandel das Auge schützen.
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Datum: 10.03.2015 - 06:30 Uhr
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