Patientenakte zur Einsicht frei / Die Unterlagen gehören dem Arzt, der Patient kann Kopien verlangen
(ots) - Jeder Patient hat das Recht, seine 
Patientenakte einzusehen. Falls er es wünscht, muss der Arzt ihm 
daraus gegen einen Unkostenbeitrag auch Kopien zur Verfügung stellen.
"Die Einsicht kann nur verweigert werden, wenn erhebliche 
therapeutische Gründe dagegen sprechen oder die Rechte Dritter 
verletzt werden", erklärt der Medizinrechtler Dr. Björn Schmitz-Luhn 
von der Universität Köln in der "Apotheken Umschau". Die 
Einschränkung wurde vor allem für den psychiatrischen Bereich 
eingeführt, zum Beispiel, um Patienten vor einer Selbstgefährdung zu 
schützen oder die Therapie nicht zu gefährden. Hat ein Arzt seine 
Praxis geschlossen, muss er die Akten zehn Jahre aufbewahren. Ein 
Praxisnachfolger darf sie nur mit Zustimmung des Patienten weiter 
benutzen.
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Datum: 13.02.2015 - 02:00 Uhr
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