E-Health-Gesetz: Letzte Chance für erfolgreiche Entscheidungsstrukturen / Innungskrankenkassen: Politik muss Weichen stellen / Kostenuhr ist Mahnung
(ots) - Richtige Zielvorgabe, aber die klaren 
Entscheidungsstrukturen fehlen. So lautet die Einschätzung der 
Vorstandsvorsitzenden des IKK e.V. zum jetzt vorgelegten 
Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation 
und Anwendung im Gesundheitswesen, dem E-Health-Gesetz.
   "Wir begrüßen, dass das Bundesgesundheitsministerium eine klare 
Ansage für die Online-Anbindung der elektronischen Gesundheitskarte 
macht. Die richtigen Ansätze laufen jedoch ins Leere aufgrund der 
weiterhin unklaren Entscheidungsstrukturen", kritisiert Hans-Jürgen 
Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V.
   Zwar enthalte der Gesetzesentwurf verbindliche Rahmen- und 
Organisationsbedingungen, wie etwa Zeitpläne und 
Sanktionsandrohungen. "Was fehlt, ist jedoch eine klare 
Entscheidungsbefugnis der Krankenkassen", sagt Hans Peter Wollseifer,
Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Die Politik ignoriere nach wie 
vor, dass allein die Arbeitgeber und Versicherten für Kosten der 
Gesundheitskarte aufkommen.
   Um den Forderungen nach einer verbindlichen Online-Anbindung 
Nachdruck zu verleihen, hat der IKK e.V. auf seiner Website eine 
Kostenuhr installiert, die sekündlich aktualisiert wird. "Jeder soll 
sehen, wie viel Geld fließen muss, bis auch die Versicherten endlich 
den Nutzen spüren", so die Vorstandsvorsitzenden.
   Die eGK-Kostenuhr befindet sich auf der Homepage unter 
www.ikkev.de.
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Fina Geschonneck, Telefon 030-202491-11, E-Mail: 
fina.geschonneck(at)ikkev.de
      
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Datum: 21.01.2015 - 03:47 Uhr
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