businesspress24.com - Die Personalakte im Arbeitsrecht
 

Die Personalakte im Arbeitsrecht

ID: 1009335

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen


(businesspress24) - Was muss in einer Personalakte enthalten sein? Wer darf Einsicht darin nehmen? Wie hat der Arbeitgeber mit einer solchen umzugehen? Im Folgenden wird auf die wichtigsten Fragen zum Thema Personalakte eingegangen.
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Inhalt:

Die Personalakte enthält alle Daten und Unterlagen, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere der Arbeitsvertrag, Bewerbungsunterlagen, Beurteilungen, Zeugnisse, Personalfragebögen, Testergebnisse und gegebenenfalls Ermittlungsakten in Disziplinarsachen. Weiterer Bestandteil sind meist auch Angaben zum Personenstand, dem beruflichen Werdegang, Abmahnungen, Lohnänderungen und der Schriftverkehr zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Dabei ist zu beachten, dass vom Arbeitgeber nur solche Angaben gesammelt werden dürfen, an denen er ein sachliches Interesse hat, nach denen er also auch bei der Einstellung fragen durfte. Er muss die Angaben also rechtmäßig erhalten haben.

Form:

Hinsichtlich der Form gibt es keine zwingenden Anforderungen. Es kann sich sowohl um eine "klassische" Akte handeln, als auch eine in elektronischer Form gespeicherte Datensammlung.

Vertraulichkeit:

Ohne Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers darf die Personalakte nicht an betriebsfremde Personen weitergegeben werden. Der Arbeitgeber ist also dazu verpflichtet, die enthaltenen Informationen grundsätzlich vertraulich zu behandeln. Folglich muss sich auch die Zahl der zugriffsberechtigen Mitarbeiter auf ein Minimum beschränken.

Einsichtnahme:

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht zu kompletten Einsicht in die Personalakte. Es kann außerdem zu diesem Zweck ein Dritter bevollmächtigt werden oder vom Arbeitgeber unter Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds schriftlich eine Erklärung oder ergänzende Unterlagen angefordert werden.

Abmahnungen:





Sofern in der Personalakte gesammelte Abmahnung oder andere missbilligende Erklärungen unrichtige Tatsachen enthalten, die den Arbeitnehmer in seiner Rechtsstellung oder beruflichen Weiterentwicklung beeinträchtigen könnten, besteht eine Verpflichtung des Arbeitgebers, diese zu entfernen.

16.1.2014

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam
Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt(at)arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt(at)arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de



Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Nutzung des Internets am Arbeitsplatz
Pflegezeit im Arbeitsrecht - wichtigste Hinweise
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 23.01.2014 - 07:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1009335
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 98 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die Personalakte im Arbeitsrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck&Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bredereck&Willkomm



 

Who is online

All members: 10 563
Register today: 0
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 69


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.