Dr. Klein: Welche Versicherung zahlt bei Halloween-Streichen?
(ots) - Am 31. Oktober 2013 ist Halloween. Dann ziehen 
wieder viele als Hexen und Gespenster verkleidete Kinder von Haus zu 
Haus und fordern "Süßes, sonst gibt's Saures". Streiche sind an 
diesem Tag an der Tagesordnung und die Mehrheit der Anwohner sieht 
über Toilettenpapier am Zaun oder einen Klingelsturm hinweg. Bei 
Sachschäden hört jedoch bei den meisten der Spaß auf. Doch wer haftet
in diesen Fällen und welche Versicherung tritt für den entstandenen 
Schaden ein?
   "Schon wer ein Ei auf die Hauswand wirft oder das Türschloss mit 
Leim verklebt, begeht mutwillige Sachbeschädigung.", erklärt Stephan 
Gawarecki, Vorstandssprecher von Dr. Klein. "Ist das Kind über sieben
Jahre alt, müssen Eltern für die Taten ihres Sprösslings gerade 
stehen. Eine Familien-Haftpflichtversicherung hilft, die finanziellen
Folgen des Kinderstreiches zu tragen."
   Eltern sollten überprüfen, in welchen Fällen ihre Private 
Haftpflichtversicherung greift. Kinder, die älter als sieben Jahre 
sind, können in der Familien-Haftpflichtversicherung mit versichert 
werden. Diese zahlt dann auch Halloween-Schäden, sofern diese nicht 
vorsätzlich begangen wurden und die Aufsichtspflicht durch die Eltern
nicht verletzt wurde. Kinder unter sieben Jahren können in der Regel 
nicht belangt werden. Viele Eltern fühlen sich jedoch moralisch 
verpflichtet für den entstandenen Schaden aufzukommen, um das 
Verhältnis zu Nachbarn oder Freunden nicht zu belasten. Eine Private 
Haftpflichtversicherung, die deliktunfähige Kinder mitversichert, 
übernimmt in diesen Fällen die Schadensbegleichung.
   Sind Eltern von Kindern unter sieben Jahren ihrer Aufsichtspflicht
nicht nachgekommen, können auch sie rechtlich belangt werden. "Als 
Verletzung der Aufsichtspflicht gilt bereits, wenn das Kind alleine 
um die Häuser ziehen darf.", sagt Gawarecki. "Eine 
Haftpflichtversicherung, die Schäden durch deliktunfähige Kinder 
umfasst, sichert auch Missgeschicke ab, ohne dass es der Aufsicht 
durch einen Elternteil bedarf. Generell sollten Eltern ihre Kinder 
aber bereits vor dem Halloweenumzug über die möglichen Gefahren 
aufklären und mit ihnen besprechen, was erlaubt ist und was nicht."
   Weitere Informationen zum Thema Private Haftpflichtversicherung 
finden Sie auf www.drklein.de/versicherung.html.
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Datum: 28.10.2013 - 05:02 Uhr
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