Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes: Alle Neuregelungen im Überblick
Der Informationsdienst VereinsBrief stellt in zwei aktuellen Schwerpunkt-Ausgaben alle Einzelheiten des neuen Gesetzes vor - mit wichtigen Praxishinweisen für die Umsetzung.

(businesspress24) - Jetzt ist es amtlich. Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz - vorher Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz ) kommt. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 1. März 2013 zugestimmt. Damit tritt die größte Reform des Vereins- und Gemeinnützigkeitsrechts seit 2006 in Kürze in Kraft.
Der Informationsdienst VereinsBrief vom IWW-Institut stellt jetzt in zwei aktuellen Schwerpunkt-Ausgaben alle Einzelheiten des neuen Gesetzes vor - mit wichtigen Praxishinweisen für die Umsetzung. Der Leser erfährt u. a., wie Vereine
- die Erhöhung des Übungsleiter- und des Ehrenamtsfreibetrags jetzt noch für das ganze Jahr 2013 nutzen,
- von den Neuerungen zur Rücklagenbildung profitieren und sich damit größere finanzielle Polster anlegen,
- ihre Satzungen in punkto "Ehrenamtlichkeit der Vorstandstätigkeit" anpassen müssen, um die Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren,
- die Neuregelungen zur Haftung des Vorstands und der Mitglieder im Tagesgeschäft richtig umsetzen.
Diese Schwerpunktausgaben zum neuen Gemeinnützigkeitsrecht kann man jetzt hier kostenlos anfordern.
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Datum: 13.03.2013 - 12:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 833832
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Ansprechpartner: Roswitha Wüster
Stadt:
Würzburg
Telefon: 0931/4170-472
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
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