Kimme - Korn - Hoppla: Unerfahrener Jäger erschießt Pony
Eine Information der Kanzlei PWB Rechtsanwälte

(businesspress24) - Jena, 29. Januar 2013. Wer als Jäger ein Pony nicht von einem Wildschwein unterscheiden kann, kann sowohl die Jagderlaubnis, als auch die Waffenbesitzkarte verlieren. Wie die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) mitteilt, hatte sich das Verwaltungsgericht Koblenz mit diesem bedauerlichen Fall zu beschäftigen.
Ein Hobbyjäger klagte im Herbst 2012 beim Verwaltungsgericht (VG) Koblenz gegen seine Jagdbehörde. Diese hatte dessen Jagdschein und Waffenbesitzkarte einziehen lassen. Der Jungjäger hatte nachts mit seinem Gewehr ein vermeintlich flüchtendes Wildschwein erlegt. Da es sich in Wahrheit aber nicht um ein flüchtendes Schwarzwild, sondern ein hellbraun-weiß geschecktes Pony gehandelt hat, das überdies friedlich auf seiner Weide graste, entzog die zuständige Behörde dem Waidmann sofort die Jagderlaubnis und die Waffenbesitzkarte. Damit wollte die Behörde sicherstellen, dass es für die Dauer eines Rechtsbehelfsverfahrens zu keinen weiteren waidmännischen Experimenten kommen kann. Der Betroffene hielt diese Maßnahmen gegen ihn für völlig überzogen und legte Widerspruch ein. Mit dem Jagddrama musste sich nun das VG Koblenz befassen.
Wie nicht anders zu erwarten, bestätigte das VG Koblenz in seinem Beschluss die Anordnung der Behörde (Au. 6 L 828/12.KO). Diese habe den unerfahrenen und sich selbst überschätzenden Waidmann zu Recht für unzuverlässig halten dürfen. In einer waidmännischen Standardsituation habe er voreilig einen Schuss abgegeben. Im Interesse der Allgemeinheit, das erhebliche Sicherheitsrisiko bei der privaten Verwendung von Waffen so gering als möglich zu halten, fiel die Interessenabwägung der Richter zu Lasten des Klägers aus. Waidmanns (Un)heil.
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Datum: 29.01.2013 - 05:26 Uhr
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