Urheberrechtsabmahnungen der letzten Monate

(businesspress24) - Wiesbaden, 17.01.2013 - Die AID24 Rechtsanwaltskanzlei ist schwerpunktmäßig im Informationstechnologierecht, insbesondere im Bereich der Verteidigung gegen Abmahnungen aufgestellt. So kann bezüglich der in den letzten Monaten in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei bearbeiteten Urheberrechtsabmahnungen wie folgt berichtet werden, dass die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Rechtsanwälte gegenüber den Mandantinnen / -en der AID24 Rechtsanwaltskanzlei in mehreren Abmahnungen angab, für Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Kouzilek (Culcha Candela) abmahnend tätig geworden zu sein. Laut den in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnungen seien diese Urheberrechtsverletzungen mittels eines so genannten Peer-to-Peer-Netzwerkes begangen worden.
Des Weiteren teilte die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte gegenüber den Mandanten / -innen der AID24 Rechtsanwaltskanzlei in den Abmahnungen mit, im Auftrag der Polyband Medien GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung abgemahnt zu haben, welche laut den in der AID24 Rechtsanwaltskanzlei vorliegenden Abmahnungen mittels so genannter File-Sharing-Systeme begangen worden seien.
Die Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte gab gegenüber den Mandanten / -innen der AID24 Rechtsanwaltskanzlei in den Abmahnungen an, für die GSDR GmbH oder in anderen Abmahnungen für die EMI Music Germany GmbH & Co. KG abgemahnt zu haben.
Auch gab die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegenüber den Mandantinnen / -en der AID24 Rechtsanwaltskanzlei an, im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH und in anderen Abmahnungen für Warner Bros. Entertainment GmbH, wiederum in anderen Abmahnungen für die Universum Film GmbH und für die Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft die jeweiligen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen ausgesprochen zu haben, die im jeweiligen Fall mittels einer so genannten Internet-Tauschbörse begangen worden seien.
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte teilte gegenüber den Mandanten / -innen der AID24 Rechtsanwaltskanzlei in mehreren Abmahnungen mit, diese für die Universal Music GmbH ausgesprochen zu haben.
Rechtsanwalt Daniel Sebastian gab in den Filesharing-Abmahnungen gegenüber den Mandantinnen / -en der AID24 Rechtsanwaltskanzlei an, für die DigiRights Administration GmbH die jeweiligen Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung ausgesprochen zu haben.
Beachten Sie bitte, dass dies keine rechtliche Beratung darstellen kann, da diese nur für den Einzelfall zuverlässig möglich ist. Oft stellt sich in Abmahnfällen die Frage, ob eine Unterlassungserklärung abzugeben und/oder ein Vergleich und/oder eine Zurückweisung der erhaltenen Abmahnung in Betracht zu ziehen ist, manchmal ist die Abgabe einer "modifizierten" Unterlassungserklärung eine Lösung, in anderen Fällen wiederum nicht, deshalb sollte im Einzelfall von einem Rechtsanwalt, welcher beispielsweise schwerpunktmäßig im IT-Recht tätig ist, geprüft und beraten werden welche Strategie bezüglich der jeweiligen Abmahnung im Einzelfall zu wählen ist.
Eine rechtzeitige juristische Beratung vor Ablauf einer Frist, welche oft in Abmahnungen zur Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung eingeräumt wird, ist anzuraten, da man sich möglicherweise, was im jeweiligen Einzelfall zu prüfen ist, mit der Abgabe einer geforderten Unterlassungserklärung über Jahre hinweg binden könnte. (Artikel veröffentlicht am 17.01.2013)
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Datum: 17.01.2013 - 10:42 Uhr
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