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Abschaffung der Praxisgebühr - Koalition beschließt Wegfall der Zuzahlungen

ID: 759810


(businesspress24) - Noch in dieser Woche möchte die Koalition die Abschaffung der im Jahr 2004 eingeführten Praxisgebühr besiegeln. Künftig entfällt damit die Zuzahlung von zehn Euro, die Patienten vierteljährlich bei Arztbesuchen entrichten müssen. Preisvergleich-versicherungen.de ( www.preisvergleich-versicherungen.de) berichtet über die Hintergründe und wichtige Informationen für Patienten:

Ausgangspunkt für den Entschluss stellt die gute finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen dar. Die Finanzrücklagen der gesetzlichen Krankenkassen belaufen sich derzeit auf rund 20 Milliarden Euro. Der Wegfall der vierteljährlichen Zuzahlung bedeutet damit aber nicht nur für die Patienten eine enorme finanzielle Entlastung. Für die Ärzte verringert die Abschaffung der Praxisgebühr den administrativen Aufwand und stellt damit eine weitere bürokratische Entlastung dar, die laut Andreas Köhler, Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, auch den Arztbesuchern zugute kommt. So habe jede Praxis bislang im Schnitt pro Jahr 120 Stunden gebraucht, um die Praxisgebühr für die Krankenkassen einzuziehen und zu quittieren, beschreibt Köhler Focus Online und rechnet demnach mit mehr Zeit, die sich die Ärzte für ihre Patienten nehmen können. Gegenstimmen erwarten aufgrund des Wegfalls der Praxisgebühr dagegen einen Zuwachs der Arztbesuche. So geht Gesundheitsökonom Thomas Drabinski in einem Interview mit Focus Online von rund zehn Prozent mehr Patienten in den Arztpraxen aus, was Aussichten der Arztbesucher auf mehr Zeit mit dem Doktor und entspanntere Praxismitarbeiter trüben würde.
Die Praxisgebühr müssen Patienten ab dem 1. Januar des kommenden Jahres nicht mehr entrichten. Zuzahlungen für Medikamente bleiben hingegen erhalten. Außerdem können Patienten ab dem kommenden Jahr Fachärzte auf unmittelbarem Weg und nicht ausschließlich über eine Überweisung des Hausarztes oder eine weitere Zuzahlung beim entsprechenden Facharzt aufsuchen.




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Datum: 09.11.2012 - 10:19 Uhr
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