businesspress24.com - Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
 

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht

ID: 662442

Diskriminierung von Mietinteressenten kann teuer werden


(businesspress24) - Ein Vermieter, der Mietinteressenten aus diskriminierenden Gründen - etwa wegen Hautfarbe oder Herkunft - ablehnt und sie dabei auch noch beleidigt, kann sich auf empfindliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldzahlungen einstellen. Dies geht laut D.A.S. aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln hervor.
OLG Köln, Az. 24 U 51/09

Hintergrundinformation:
Seit 2006 verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in verschiedenen Bereichen des täglichen Lebens jede Diskriminierung wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Besondere Bedeutung hat dieses Gesetz natürlich im Arbeitsrecht - etwa für Stellenbewerber - und auch im Mietrecht. Der Fall: Ein Paar hatte bei einer Wohnungsverwaltung angerufen, um eine angebotene Mietwohnung zu besichtigen. Schnell wurde ein Termin ausgemacht. Die Hausmeisterin sollte die Interessenten durch die Wohnung führen. Doch diese lehnte mit Blick auf die Hautfarbe der Wohnungsbewerber schnell ab, und zwar mit den Worten: "Die Wohnung wird nicht an Neger, äh ... Schwarzafrikaner und Türken vermietet." Dies habe die Hausverwaltung so angeordnet. Die Mietinteressenten verklagten daraufhin den Hausverwalter auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Urteil: Das Oberlandesgericht Köln gab nach Angaben der D.A.S. Rechtsschutzversicherung den Klägern Recht. Der Hausverwalter habe einräumen müssen, dass sich die Angelegenheit tatsächlich so zugetragen habe. Den Mietinteressenten sei damit allein wegen ihrer Hautfarbe die Wohnungsbesichtigung bzw. -anmietung verweigert worden. Die Hausmeisterin habe die Menschenwürde der Kläger und damit ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt. Insbesondere die Bezeichnung "Neger" werde allgemein als abwertend und eindeutig diskriminierend angesehen. Es gäbe keine Rechtfertigung für ihr Verhalten. Der Hausverwalter hafte für Verhalten und Äußerungen der Hausmeisterin, da sie hier als seine Verrichtungsgehilfin tätig geworden sei. Der Verwalter musste schließlich als Schadenersatz verschiedene Fahrtkosten sowie 2.500 Euro pro Person als Schmerzensgeld an das Paar zahlen, mit Zinsen insgesamt 5.156 Euro.




Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19.01.2010, Az. 24 U 51/09


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Altmaier: Sparfuchs oder Spaßvogel
Steinbach: Auch 2011 erschreckende Bilanz zu Flucht und Vertreibung weltweit
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.06.2012 - 06:30 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 662442
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 133 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung



 

Who is online

All members: 10 563
Register today: 0
Register yesterday: 2
Members online: 0
Guests online: 75


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.