businesspress24.com - Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Familienrecht
 

Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Familienrecht

ID: 633180

Junge Eltern: Kindesunterhalt zahlen während der Ausbildung?


(businesspress24) - Die Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt geht dem Wunsch der Eltern nach einer besseren Ausbildung vor. Eine Vollzeitarbeit darf deshalb nicht zugunsten einer Aus-oder Weiterbildung aufgegeben werden. Aber: Eine Mutter, die schon mit 16 und 18 Jahren ihre Kinder bekommen hat, darf der D.A.S. zufolge eine ungelernte Stelle aufgeben, um eine Erstausbildung nachzuholen. Wenn der Vater die Kinder ernähren kann, muss die Mutter laut BGH während der Ausbildung keinen Unterhalt zahlen.
BGH, Az. XII ZR 70/09

Hintergrundinformation:
Wer für minderjährige Kinder unterhaltspflichtig ist, wird von seinen Zahlungspflichten nicht frei, weil er seine Ausbildung verbessern möchte. Will der Elternteil eine schlecht bezahlte Stelle aufgeben, um eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Studium anzutreten, kann er keine Kürzung seiner Unterhaltspflicht erwarten. Problematisch wird dies, wenn junge Eltern schon während der Schul- bzw. Ausbildungszeit Kinder bekommen und deshalb keine Erstausbildung haben. Ungelernte Tätigkeiten reichen heute oft nicht mehr aus, um sich selbst durchzubringen und Kindesunterhalt zu zahlen. Der Fall: Eine Frau hatte als Schülerin mit 16 und 18 Jahren ihre Kinder bekommen. Nach der Geburt des zweiten Kindes holte sie ihren Hauptschulabschluss nach und arbeitete ungelernt in verschiedenen Bereichen oder war arbeitslos. Nach einigen Jahren erfolgte die Trennung vom Vater. Heute leben die Kinder beim Vater, die jetzt 30jährige Mutter ist unterhaltspflichtig. Sie ging vor Gericht, um eine Jugendamtsurkunde abändern zu lassen, die ihre Unterhaltspflicht festlegte. Denn sie wollte nun ihre schlecht bezahlte Tätigkeit aufgeben, um eine kaufmännische Ausbildung zu machen. Das Urteil: Der Bundesgerichtshof hob nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung für die Zeit ihrer Ausbildung die Unterhaltspflicht auf. Ohne Ausbildung könne die Mutter nur sehr eingeschränkt zum Kindesunterhalt beitragen, obwohl sie immer wieder versucht habe, sich beruflich zu verbessern. Der Vater verdiene genug, um neben der Betreuung der Kinder ohne Beeinträchtigung seines Selbstbehalts auch deren Barunterhalt zu leisten. Es sei jedoch in jedem Einzelfall eine Abwägung zu treffen, bei der auch eine Rolle spiele, wann und warum die Ausbildung begonnen werde.




Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2011, Az. XII ZR 70/09


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über die D.A.S.
Die D.A.S. ist Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Gegründet 1928, ist die D.A.S. heute in beinahe 20 Ländern in Europa und darüber hinaus vertreten. Die Marke D.A.S. steht für die erfolgreiche Einführung der Rechtsschutzversicherung in verschiedenen Märkten. 2011 erzielte die Gesellschaft im In- und Ausland Beitragseinnahmen in Höhe von einer Milliarde Euro.
Die D.A.S. ist der Spezialist für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe und gehört damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de.



Leseranfragen:



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Nüßlein: Entkopplung von Wachstum und Ressourcenverbrauch bleibt große Herausforderung
China weist ausländische Journalistin aus
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 08.05.2012 - 03:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 633180
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Anne Kronzucker
Stadt:

München


Telefon: 089 6275-1613

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 94 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Die D.A.S. informiert: Urteile in Kürze - Familienrecht
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutzversicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutzversicherung



 

Who is online

All members: 10 565
Register today: 0
Register yesterday: 0
Members online: 0
Guests online: 92


Don't have an account yet? You can create one. As registered user you have some advantages like theme manager, comments configuration and post comments with your name.