Erneut schlechte Nachrichten für Anleger der SAMIV AG.
Konkursamt geht nicht von der Auszahlung einer Konkursdividende aus. Totalverlust droht.
(LifePR) - BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte macht Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend.
Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich meldet, haben zahlreiche Anleger der SAMIV AG i.L. in den letzten Tagen Post vom Betreibungsamt Appenzeller Vorderland, Konkursamt Appenzell Ausserrhoden erhalten. Das Konkursamt teilt den Gläubigern der SAMIV AG i.L. mit, dass trotz intensiver Recherchen keine Geldmittel gefunden worden sein. Die Forderung der Anleger im Konkurs dürfte wohl mit einem Verlust von 100% abgeschlossen werden.
Allerdings besteht für die einzelnen Gläubiger die Möglichkeit, sich Rechtsansprüche der Konkursmasse - sofern die Konkursmasse auf die Geltendmachung dieser Ansprüche verzichtet hat - abtreten zu lassen. "Gläubiger der SAMIV sollten sich von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei beraten lassen, ob dieses Vorgehen im Einzelfall Sinn macht" rät Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte..
Für Anleger, die sich aufgrund der Beratung einer Anlageberatungsgesellschaft oder eines Anlageberaters an der SAMIV AG beteiligt haben, besteht darüber hinaus die Möglichkeit, prüfen zu lassen, ob sie im Rahmen dieser Beratung ordnungsgemäß über die Risiken, Strukturen und Mechanismen der Kapitalanlage aufgeklärt wurden. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte geht bereits in zahlreichen Fällen gegen die Berater vor. "Auffallend ist, dass uns bislang verhältnismäßig viele Anleger mitgeteilt haben, sie seien auf Grund der Beratung davon ausgegangen, sie hätten ihr Geld bei einer Bank angelegt" teilt die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit..
DieBSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen geschädigten Anlegern der SAMIV AG, die sich unzureichend beraten fühlen, die Möglichkeit von Schadensersatzansprüchen überprüfen zu lassen.
Betroffene Anleger können sich der BSZe.V. Interessengemeinschaft Samiv AG? anschließen
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Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 06.März 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen
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Datum: 06.03.2012 - 13:02 Uhr
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