Raketen nicht vom Balkon abschießen
VdW Bayern gibt Tipps für Silvester
(businesspress24) - München (14.12.2011) - Als Startrampe für Silvesterraketen und -kracher kommen Balkone und Loggien nicht in Frage. Die Gefahr, Nachbarwohnungen oder brennbare Außenwände zu treffen, sei zu groß. Darauf weist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) hin.
Da ein Fehlstart von Raketen und Krachern nie ausgeschlossen werden kann, muss beim Abbrennen ein Platz gewählt werden, von dem aus Feuerwerkskörper aller Voraussicht nach keinen Schaden anrichten können, urteilte das AG Berlin-Mitte (Az.: 25 C 177/01).
Um böse Überraschungen für die eigene Wohnung zu vermeiden, rät der Verband, schon vor dem Feuerwerk brennbare Gegenstände von Balkon oder Terrasse zu entfernen. Auch Dachluken und -fenster sollten geschlossen werden.
* * *
Diese und weitere Pressemitteilungen sowie druckfähiges Bildmaterial finden Sie unter
http://www.vdwbayern.de/presse.
* * *
Zeichen (inkl. Leerzeichen): 812
* * *
Der Abdruck ist frei.
* * *
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Im VdW Bayern sind 461 sozialorientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen - darunter 330 Wohnungsgenossenschaften und 90 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 550.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.
VdW Bayern
Tobias Straubinger
Stollbergstraße 7
80539 München
vdwbayern(at)commendo.de
(089) 29 00 20-305
http://www.vdwbyern.de
Datum: 14.12.2011 - 04:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 539670
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Tobias Straubinger
Stadt:
München
Telefon: (089) 29 00 20-305
Kategorie:
Haus & Garten
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher 75 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Raketen nicht vom Balkon abschießen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
VdW Bayern (Verband bayerischer Wohnungsunternehmen) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).




