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Aktuelle Entwicklungen in Sachen Clerical Medical – Neues vom Oberlandesgericht Stuttgart und dem Bu

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(businesspress24) - München, den 06.12.2011 – Erneut hat das Oberlandesgericht Stuttgart mehrere Urteile gefällt, die die englische Lebensversicherung Clerical Medical (CMI) dazu verpflichten, die versprochenen Auszahlungen zu leisten. Eines der Urteile geht über das bisherige Maß jedoch deutlich hinaus und stellt nicht nur fest, dass Clerical Medical die Auszahlungen leisten muss, sondern spricht dem Anleger zugleich noch einen Anspruch auf Rückzahlung des eingezahlten Betrages zum Laufzeitende zu. “Dieses im Rahmen eines so genannten „Profit-Plan-Noble“-Modells ergangene Urteil ist insbesondere für Anleger „kleinerer“ Modelle -beispielsweise auch der Ertrags-Plan-Noble, Performance-Plan Noble sowie diverse Modelle der EBN Nördlingen oder der VSP Rheine- ein neuer Lichtblick.” erläutert Rechtsanwalt Thorsten Krause der auf Anlegerschutz spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte in München. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) wird sich in naher Zukunft am 08.02.2012 mit der Haftung der Clerical Medical beschäftigen. und zu entscheidenden Fragen Stellung beziehen.

OLG Stuttgart: Versicherungsbedingungen der CMI sind intransparent

Das Oberlandesgericht Stuttgart setzt sich schon seit einiger Zeit mit den Versicherungsbedingungen der Clerical Medical auseinander. Bei Verträgen mit sehr langer Laufzeit beschränkte es sich dabei bisher stets darauf, festzustellen, dass Clerical Medical die Auszahlungen bis zum Ende der Laufzeit zu erbringen hat. Nun lag ein Fall zur Entscheidung vor, in dem die Police für einen kurzen Zeitraum abgeschlossen war. Das OLG ist hier in seinem Urteil der Auffassung, dass nicht nur die Auszahlungen während der Laufzeit erfolgen müssen, sondern dass Clerical Medical dem Anleger zum Ende der Laufzeit auch den eingezahlten Betrag zurückerstatten muss. Das Gericht stellt hier vor allem darauf ab, dass beide Seiten bei Abschluss der Versicherung erkennbar der Meinung waren, dass sich der Vertrag auf jeden Fall so gut entwickeln würde, dass zumindest das eingezahlte Kapital nicht angegriffen wird. Für Fachanwältin im Bank- und Kaptalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin der KAP Rechtsanwälte, bedeutet dies im Ergebnis: “Das der Anleger nun tatsächlich schadlos gestellt wird, da er während der Laufzeit die Zinsen für das aufgenommene Darlehen mit den Auszahlungen aus der CMI bezahlen kann und außerdem zum Ende der Laufzeit das Darlehen durch die Rückzahlung des eingesetzten Betrages zurückzahlen kann”.





“Vor allem für Anleger, deren Hebelmodell auf einem kurzfristigen Darlehen der CMI basierte (Profit-Plan Noble, Ertrags-Plan-Noble, Performance-Plan Noble sowie diverse Modelle der EBN Nördlingen oder der VSP Rheine), ist dieses Urteil wegweisend, da es eine Möglichkeit aufzeigt, den Schaden auf „elegantem“ Wege abzuwenden”, fügt Rechtsanwalt Thorsten Krause der Kanzlei KAP an.

BGH: Eine erste Klärung wesentlicher Fragen ist zu erwarten

Mit Spannung wird die Verhandlung des Bundesgerichtshofes zu dem Aktenzeichen VI ZR 269/10 erwartet. Der Versicherungssenat des BGH wird dabei über ein Urteil des OLG Dresden entscheiden, das dem Anleger Schadensersatz zugesprochen hatte. Nach Ankündigungen der Pressestelle des Bundesgerichtshofes wird die Verhandlung jedoch zum Teil über diesen Einzelfall hinausgehen. Der BGH lässt erkennen, dass bislang rund 30 Verfahren gegen Clerical Medical am BGH anhängig sind und es den Richtern bewusst ist, dass deutschlandweit einige hundert Klagen gegen Clerical Medical an mehreren Gerichten zu entscheiden sind. Es wird bereits angekündigt, dass „eine Klärung sich hierbei stellender Rechtsfragen, die auch von den damit bislang befassten Oberlandesgerichten zum Teil unterschiedlich beantwortet wurden, ist im vorliegenden Verfahren zu erwarten“.

Betroffene Anleger sollten jetzt handeln

Die Anlegerschutzkanzlei KAP Rechtsanwälte empfiehlt, betroffenen Anleger noch bis Jahresende aktiv zu werden. Insbesondere für Versicherungsverträge, die vor dem Jahr 2002 unterzeichnet wurden droht die Verjährung der Ansprüche zum Jahresende. Wer jetzt nichts unternimmt, kann im schlimmsten Fall nicht von einem positiven Urteil des Bundesgerichtshofes profitieren.


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Datum: 07.12.2011 - 04:23 Uhr
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